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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0295
Die Säkularisation der Klöster Stetten im Gnadental und Zum Heiligen Kreuz in Rangendingen

Regierungskommissär: Die Angelegenheiten einzelner Gemeinden sind
nicht Landesangelegenheit und eignen sich nicht für die Landesdeputation. Wenn die
Orte Stetten und Boll sich für beeinträchtigt halten, so mögen sie ihre Beschwerden
auf dem Rechtswege geltend machen.

Koller: Man hat in den größten Volkskammern Deutschlands die Angelegenheiten
einzelner Gemeinden besprochen und gewürdigt, verbessert; -für uns aber ist
Stetten und Boll schon ein ganzer Berzirk oder Kreis.

Bosch: Das ist ganz richtig.

Regierungskommissär: In jedem Falle haben einzelne, seien es nun
Gemeinden oder Personen, ihre Sache zuerst bei der zutreffenden Instanz anzubringen
, und erst wenn sie hier nicht gehört werden, können sie sich wegen Rechtsverweigerung
an ihre Repräsentanten wenden.

D ieb old: Der Landesvergleich, Art. IX. 5. sagt ganz bestimmt, daß alle Unter-
thanen mit ihren sonst gefreiten Gütern und Gefällen zu einem verhältnißmäßigen
Steuerbeitrag angehalten werden sollen. Dies wurde im Jahr 1798 festgesetzt, und
doch liegen heutigen Tags inner den Gemarkungen Rangendingen, Owingen, Wilsingen
und vielleicht auch noch an andern Orten Güter, aus welchen keine Steuern bezahlt
werden.

B l u m e n s t e 11 e r: Es ist merkwürdig, daß die Regierung diesen Umstand so
lange ausser Acht gelassen hat.

Koller: Wen soll man nun hiefür wieder verantwortlich machen, die Regierung
oder die alten Steuerdeputirten?

[...]

E n dreß: Ja, die Unterthanen zahlen ihre Steuern schon, und wenn sie auch
nicht wollen, so müssen sie; aber daran zweifelt man allgemein, ob auch die Herrschaft
alle ihre Güter versteuere.

D ieb old: Welche Bewandtniß hat es denn mit dem Kloster St. Luzen?

Regierungskommissär: Die nämliche wie mit Stetten.

Da mehrere Abgeordnete über die Klöster einen genauem Aufschluß zu haben
wünschten, so wird beschlossen, zu diesem Behufe den Reich sdeputations-Haupt-
schluß anzuschaffen. Ebenso beschließt die Deputation, die Regierung um genaue
Angabe der bisher von der Herrschaft versteuerten oder nicht versteuerten Güter zu
ersuchen, um hierauf weitere allenfalls nöthige Anträge basiren zu können11"*.

9.4 EINE STÄTTE FÜR DIE ARMEN DES FÜRSTENTUMS

Pfarrer Blumenstetter hatte im Sommer 1835 vorgeschlagen, ein Armenhaus für die
Armen des Fürstentums einzurichten.

Zu Stetten im Gnadenthal stehet ein beinahe noch durchgehends gut erhaltenes
Klostergebäude; das Armenhaus steht also schon, wir dürfen nur unsern gnädigsten

248 Verhandlungen des ersten Landtags zu Hohenzollern=Hechingen im Jahr 1835=36.
Hechingen. S. 106 f. - HHBH, Sign. G 316.

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