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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0296
Otto Werner

Landesvater darum bitten. Und glaubest du, wir werden eine Fehlbitte thun ? Glaubest
du; unser Durchlauchtigster Fürst, dem das Wohl seines Völkleins so sehr
am Herzen gelegen ist, der uns Alle so väterlich liebt, werde uns mit einem schnöden
Nein zurückweisen? Freund, dann kennst du seine[n] Edelmuth nicht! - Es werden
freilich viele Einrichtungen und Anschaffungen, es werden Baureparationen und
Veränderungen, es werden Meubels und andere Effekten nöthig sein; es wird Unkosten
geben. - Allerdings ja, es wird! Aber wo sind je Trauben ohne Sonnenhitze gereift ? -
Wo ist je etwas Gutes ohne Mühe und Schweiß zu Stande gekommen?249.

In der 20. ordentlichen Sitzung der Landesdeputation am 1. Februar 1836 verwies
der Abgeordnete Diebold auf das Beispiel anderer Länder zur Verwendung der
früheren Kirchengüter für allgemeinnützige Fonds. In Oestreich, Baiern, Würtem-
berg, Baden und noch in mehrerem andern Ländern, verwendete man das Kirchenvermögen
, welches nach der Säkularisation eingezogen wurde, größtentheils zu Gründung
von Religions=, Kirchen=, Studien-, Armen-, Waisen=, Schul= und anderen
Fonds, während bei uns, so viel ich weiß, nichts dergleichen geschah, und doch auch
ein Stift eingezogen und 3 Klöster aufgehoben wurden250. Damit wäre auch dem
Schulwesen im Fürstentum aufzuhelfen. Regierungskommissär von Giegling wies
dieses Ansinnen strikt zurück: Was der Herr Abgeordnete Diebold in dem
soeben entwickelten Vortrage vom Stifte zu Bisingen und den 3 aufgehobenen
Klöstern beizubringen für gut fand, ist darum als unstatthaft zu betrachten, weil
jenes251 nicht eigentlich eingezogen ist, sondern noch fortbesteht; aber nicht so viel
rentirt, daß dadurch seine eigenen Auslagen bestritten werden könnten; und weil diese,
wenigstens 2 deren252 bei ihrer Aufhebung wie nichts hatten, das 3te255 aber, was
an einem andern Orte schon zur Genüge gezeigt wurde, unserer gnädigsten Landesherrschaft
als Entschädigung für anderweitige Verluste in den Niederlanden zugeeignet
ward, und gleich jenen Privateigenthum derselben ist, also dieselbe von
keinem dritten angesprochen werden könne254.

249 Volks=Freund. Nro. 28. Hechingen, den 26. August 1835. „Ueber Bettel und Almosen."
S. 114.

250 Verhandlungen des ersten Landtags zu Hohenzollern=Hechingen im Jahr 1835=36.
Hechingen. S. 157. - HHBH, Sign. G 316.

251 das Kollegiatstift St. Jakobus Hechingen.

252 die Klöster Rangendingen und St. Luzen.

253 das Kloster Stetten.

254 Verhandlungen des ersten Landtags zu Hohenzollern=Hechingen im Jahr 1835=36.
Hechingen. S. 158. - HHBH, Sign. G 316.

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