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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0297
Die Säkularisation der Klöster Stetten im Gnadental und Zum Heiligen Kreuz in Rangendingen

9.5 LEGALISIERUNG DES UN-RECHTS

In einer rechtsgiltigen Vereinbarung zwischen der fürstlichen Regierung und den
Deputierten sämtlicher Gemeinden des Landes vom 15. April 1848 heißt es:

XV.

Das Land verzichtet auf alle Ansprüche an das Kloster Stetten, da dieses zufolge
Reichsdeputations=Hauptschluß vom Jahr 1803, §. 10., nebst den dazu gehörigen
Gülten und Gefällen dem Fürstlichen Haus Hohenzollern=Hechingen als Entschädigung
für die niederländischen Besitzungen als frei und eigen zugefallen ist255.
Aber auch die Frage der Besteuerung der fürstlichen Güter wurde angesprochen:
XVII. Die Besteuerung der Fürstlichen Güter.

1. ) In dem baldigst zu erlassenden Steuergesetze soll die Besteuerung der Fürstlichen
Güter ausgesprochen werden.

2. ) Auf die Dauer der Regierung des gegenwärtigen Fürsten wird auf die Steuern

verzichtet, bei dem nächsten Regentenwechsel aber sollen die laufenden Steuern
erhoben werden256.

In revolutionären Zeiten legalisierte damit selbst die Landesdeputation, was bei anderer
Betrachtungsweise als 'himmelschreiendes Unrecht' angesehen werden kann.

9.6 KIRCHEN- UND KLOSTERGEBÄUDE
Erfreulicherweise sind die Klosterkirchen erhalten geblieben.

9.6.1 DIE EHEMALIGE KLOSTERKIRCHE UND DIE EHEMALIGEN
KLOSTERGEBÄUDE IN STETTEN

Es muß jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Kirche in Stetten z.T 'ausgeweidet
' wurde. Dies betrifft die Gruft [s. d.]. Ein weiteres Beispiel: Wertvolle farbige
Glasfenster im Chor aus den Jahren 12 86 - 90257 brach man bei der sogenannten
Arnoldschen Restaurierung der Burgruine Hohenzollern im Jahr 1823 heraus, stutzte
einige davon zurecht und setzte das »Bibelfenster« und das »Passionsfenster« als
Glasfenster in die dortige Michaelskapelle ein. Drei Glasscheiben (darunter die »Stifterscheibe
«) kamen über Graf Stillfried auf die Burg Stolzenfels. Eine Scheibe ließ sich
Graf Wilhelm von Württemberg und Herzog von Urach, Ehemann der Theodolinde
von Leuchtenberg258, der ein Altertumssammler war, vom Hechinger Fürstenhaus

255 „Weitere Mittheilung aus den Protokollen der Deputirten-Versammlung." S. 11. Anhang
zum Verordnungs= u. Anzeigeblatt für das Fürstenthum Hohenzollern.Hechingen. Band 1848.
HHBH, Q 12.

256 Ebd.

257 - ein dreiteiliges Bibelfenster, ein zweiteiliges Kreuzigungsfenster und ein zweiteiliges
Ornamentfenster -.

258 Schwester der Fürstin Eugenie von Hohenzollern-Hechingen.

281


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