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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0320
Die Herrschaft erntete, wo sie nicht ausgesät hatte

nach Ratgebung gaystlicher und weltlicher Erberer [ehrbarer Leute] und vernunff-
tiger Lute frei und ungezwungen ainer Ordnung und Aynigkeit eingegangen waren.
Da die geistlichen Dinge ohne die zeitlichen [weltlichen] keinen Bestand hätten, wurde
bestimmt, daß das von unsern Fründen [Freunden] Gegebene und das von den
Frauen ins Kloster Mitgebrachte ewiglich dem Kloster gehörte, gleichgültig ob die
Frau im Kloster verbleibt oder nicht. Auch was die Klosterfrau erbte, gehörte dem
Kloster Gruol. Folglich bestand das Stiftungsgut für das Kloster Gruol fast ausschließlich
aus dem von den Schwestern ins Kloster mitgebrachte und vererbte
Vermögen. Die Landesherrschaft, im Jahre 1477 Osterreich, später Hohenzollern,
steuerte also nicht das Geringste zur Gründung des Klosters bei. Die neun Klosterfrauen
versprachen, sich in Lieb, in Leyde, in Gesonndtheit und in Krankheit
getrewlich und swesterlich nach Ordens Recht zu verhalten. Nachzutragen ist zu
Elisabeth Schuler noch, daß ihre Schwester Agnes Schuler 1500 als Insassin von
Kloster Gruol erwähnt wird, ebenso ihre Kusine Junta Schuler aus Hechingen im
Jahre 1502. Ihre Vater wurde 1468 als Bürgermeister von Hechingen genannt.

2.5 DIE MATERIELLE BASIS DES KLOSTERS 1484

Erstmals erfuhren wir am 25. Februar 14844 vom Grundbesitz des Klosters Gruol,
also sieben Jahre nach der Klostergründung.

Die Klosterfrauen wollten für einige Grundstücke keine Kornsteuer bezahlen,
weshalb es zum Streit mit der Gemeinde Gruol kam. Die Kornsteuer wurde auch
„Schätzung" genannt, sie stellte die Naturalabgabe dar, während die „Bede" die geldliche
Abgabe war. Bede und Schätzung wurden für das ganze Dorf festgelegt und die
Dorfgemeinde hatte diese Abgaben auf die Bürger umzulegen. Die streitenden Parteien
verglichen sich, und damit zukünftiger Streit vermieden wurde, erfolgte eine
genaue Aufzählung des klösterlichen Grundbesitzes in Gruol: 13 Ackergrundstücke
mit insgesamt 16 J (~ 6,39 ha) und vier vermessene Wiesen mit 5,25 M (~ 2,09 ha)
sowie zwei nicht vermessene Wiesenflächen. Dazu kam ein Wald genannt Rotenberg.
Nach der Einzugslieste des „Gemeinen Pfennigs" von 14975 im Landkapitel Haigerloch
betrug das Vermögen des Klosters Gruol etwa 500 fl.

2.6 MISSSTÄNDE IM KLOSTER GRUOL

Das Kloster Gruol nahm eine gedeihliche Entwicklung, bis am 13. Januar 15396 Graf
Jos Niklas von Hohenzollern ein Schreiben wegen Misswirtschaft an das Kloster
Gruol schicken musste. Der Graf führte darin aus, dass er glaubhaften Bericht erhalten
habe, dass sich Gülten und Einkommen des Klosters täglich vermindern oder

4 StAS Ho 177 H. Haig.-W. Urkunden, Nr. 57.

5 Hans Peter Müller: Die Einzugsliste des Gemeinen Pfennigs von 1497 im Landkapitel
Haigerloch, In: Hohenzollerische Heimat 27 (1977) S. 53-55.

6 StAS Ho 177 (Herrschaft Haigerloch-Wehrstein) Bd. 1 Urkunde Nr. 110.

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