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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0332
Die Herrschaft erntete, wo sie nicht ausgesät hatte

Die Einrichtung der Mädchenschule konnte aber nicht verhindern, dass das Kloster
Gruol vom Fürsten in Besitz genommen wurde. Am 11. Jan. 1803 war die Aufhebung
dadurch in die Wege geleitet worden, dass nun keine neuen Schwestern mehr
aufgenommen werden durften. Dominika Pfeffer aus Stetten, Schwester des dortigen
Engelwirts Menes Pfeffer, war die letzte Novizin. Hof- und Regierungsrat, Oberamtmann
Karl von Schüz zu Lenzenfeld kam mit diesem fürstlichen „Spezial-Decret"
vom 11.1.1803 am 14. Jan. 1803 nach Gruol, um die Besitzergreifung den Klosterfrauen
mitzuteilen. Dazu ließ er die Frau Priorin und den gesamten Konvent im
Speisesaal (Refektorium) versammeln, um den Regierungsbeschluß mitzuteilen, dass
von nun an das Kloster Gruol dem Fürsten zu Hohenzollern-Sigmaringen gehört
und die Regierung auch für die „ Oberadministration" (Oberverwaltung) zuständig
ist. Die untergeordnete Verwaltung verblieb den Gruoler Nonnen, deren Kloster nur
noch „in der Aigenschaft eines landesfürstlichen Instituts f...] zu bestehen habe."
Getröstet wurden die Frauen damit, dass man „gegenwärtig" nicht an eine Aufhebung
des Klosters denke. Die Klosterfrauen gaben folgende „gehorsamste Gegenäusserung
" dem Herrn von Schüz mit, um dieselbe „der höchsten Behörde" zu überreichen
:

„Nachdem der H.[err] Oberamtmann von Schütz in Haigerloch als hochfürstlicher
Kommissarius den 14. dieses Monats vor Mittag in Gruol die Klosterfrauen in
den Speisesaal zusammengerufen und ihnen das gnädigste Dekret vom ll.ten vorgelesen
hat, so erklären sich unterthänigst Unterzeichnete,

1. Daß sie die Weisheit und höchste Gnade ihres durchlauchtigsten Landesfürsten
mit gerührtem Herzen erkennen und sich freuen, unter höchstdesselben sanften
Regierung bleiben zu dörfen.

2. Sie danken unterthänigst, dass ihnen gnädigst erlaubt wird, ihre geistliche und
religiöse Einrichtung fortzusetzen.

3. Sie versprechen, die treueste und gewissenhafteste Unterverwaltung ihrer kleinen
Oekonomie.

4. Sie werfen sich Seiner Durchlaucht zu Füssen und empfehlen sich ehrerbiethigst
zur höchsten Protection [Schutz].

5. Nehmen sie sich die Freyheit, wenn es der höchsten Intention [Absicht] nicht zuwiderist
, den H.[errn] Oberamtmann sich als Oberadministrator zu erbitten, weil
er so oft dem Kloster in seinen Anfechtungen die bereitwilligsten und beßten
Dienste geleistet hat.

Gruol, 14. Jänner [1803].

Benevenuta Minzerin, Priorin

Augustina Wildin, Crescentia Fahrenschon,

Schaffnerin und Konvint."

Die Nonnen hatten keine andere Wahl, obwohl der Fürst unrecht gehandelt hatte.
Pfarrer Mercy drückt diese Unrechtshandlung des Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen
in einem Brief aus, den er im Pfarrhaus hinterlegt hatte. Dieser Brief sollte von

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