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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0344
Die Säkularisation des Klosters Habsthal

Die vorhandenen Vorräte an Nahrungsmitteln, das Geflügel, fünf Bienenstöcke, elf
Klafter Brennholz sowie ein Fuder Wein wurden den Frauen unentgeltlich überlassen
. Zu einem mäßigen Sonderpreis erhielten sie die bisher zur Klosterwirtschaft
gehörenden sechs Kühe, zwei Mastschweine und zwei Läufer, zwei Fuder Wein sowie
zehn Fuder Heu und Ohmd. Von den Einrichtungsgegenständen in den Zellen und in
der Küche sowie von den Gartengeräten und der Apothekenausstattung wurde ein
Inventar angelegt. Alle Geräte konnten weiterhin vom Konvent benutzt werden. Das
Brauhaus, wo in Zukunft Vieh und Futtermittel untergebracht werden sollten, wurde
auf herrschaftliche Kosten renoviert, ebenso Dach und Fassade der Klostergebäude
. Dagegen mußte der Konvent in Zukunft die Kosten für sämtliche anfallenden
Reparaturen im Inneren der Gebäude, in den Wohnungen, Zellen, Gemeinschaftsräumen
, an Fenstern und Ofen selbst übernehmen. Wertgegenstände, Kirchensilber,
Paramente und Ornate wurden inventarisiert und nach § 4 bis auf weitere höchste
Entschließung unter Aufsicht und Verantwortlichkeit der Frau Priorin gestellt. Da
man die Möglichkeit einer Schulgründung ins Auge gefaßt hatte, wurde in § 10
bestimmt, daß im Falle in dem Kloster Habsthal ein Institut errichtet werden wollte,
sich die tauglich befundenen Subjekte dem Unterrichtsdienste unentgeltlich widmen.
Obwohl das Kloster als geistliche Institution aufgehoben war, wurde es den Konven-
tualinnen nach § 9 gestattet, weiterhin nach ihren Ordensregeln zu leben. Dem Konvente
wird die strengste Beobachtung der bisherigen Ordensgesetze nicht nur zugesichert
, sondern auch der Frau Priorin und dem ganzen Konvente zu genauer Verpflichtung
aufgelegt.

Für die Verwaltung der aus dem ehemaligen Klosterbesitz stammenden Güter und
Einkünfte wurde das Kameralamt Habsthal geschaffen. Die Pensionen wurden vom
Kameralamt ausbezahlt, das auch den Schriftverkehr mit den amtlichen Stellen in Sigmaringen
führte. Für die Klosterfrauen war es der direkte Ansprechpartner vor Ort
und fungierte als Vermittlungsstelle zu den Regierungsbehörden. Als Kameralverwal-
ter wurde der Feldmesser Josef Müsch eingestellt. Ein beträchtlicher Teil der Akten
im Staatsarchiv Sigmaringen stammen aus seiner Hand. Neben dem Schriftverkehr zu
administrativen Angelegenheiten, handelt es sich in vielen Fällen um Gesuche oder
Bittschriften, die er im Namen der Klosterfrauen an die fürstliche Regierung richtete.
Indem er ihre Anliegen gegenüber den Behörden unterstützte und als Kenner der
Situation vor Ort mit Argumenten untermauerte, erwies er sich stets als Fürsprecher
der Klosterfrauen. Das Kameralamt Habsthal wurde 1823 aufgelöst, seine Funktionen
übernahm das Rentamt Sigmaringen. Josef Müsch bekleidete von nun an das Amt
eines Rentmeisters.

1.2 DIE WIRTSCHAFTLICHE LAGE DES KONVENTS

Mit 200 fl. lagen die Pensionen der Habsthaler Klosterfrauen unter dem im Reichs-
deputatioshauptschluß festgelegten Minimum. Dort waren für reguläre Konventualen
von Mediatklöstern Pensionssätze von 300 bis 600 fl. vorgesehen. Selbst wenn man
sämtliche Leistungen einschließlich Naturalien, Wohnung und Bodennutzungsrechte
in Betracht zieht, lag der Gesamtwert nicht höher als maximal rund 240 fl. Die

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