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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0345
Doris Muth

Pensionen sicherten zwar den Lebensunterhalt, reichten aber nur für eine spartanische
Lebensführung aus. Damit unterschied sich die Finanzlage der Klosterfrauen
jedoch keineswegs von der wirtschaftlichen Situation des überwiegenden Teils der
Bevölkerung. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts lebte die Masse des städtischen Kleinbürgertums
sowie der ländlichen Tagelöhner und Kleinbauern in äußerst bedrängten
Verhältnissen, stets belastet mit der Sorge um das tägliche Brot. In Süddeutschland
verfügten 26 % aller Familien über ein Jahreseinkommen von maximal 200 fl., 54 %
von 200 bis 500 fl., 13 % von 500 bis 1.000 fl. und nur 7 % von mehr als 1.000 fl3. Das
heißt, daß bei über einem Viertel aller Familien das Einkommen dem einer Habsthaler
Konventfrau entsprach oder darunter lag. Außerdem muß berücksichtigt werden,
daß es sich hierbei um Familieneinkommen handelte, von dem mehrere Personen
leben mußten, während eine Klosterfrau nur für sich selbst zu sorgen hatte.

Vergleicht man ferner die Bezüge der Klosterfrauen mit den Pensionen von Beamtenwitwen
, so läßt sich feststellen, daß das Einkommen einer regulären Chorfrau mit
200 bzw. 240 fl. am unteren Ende der Skala rangierte. Die Pensionen für Witwen von
Staatsdienern waren in fünf Klassen gegliedert und lagen zwischen 550 fl. in der
ersten und 150 fl. in der fünften Kategorie. Die Pension der Priorin in Höhe von 570
fl. entsprach also dem Ruhegelder der höchsten Klasse, in der Witwen von Spitzenbeamten
eingestuft waren. Das Einkommen der übrigen Klosterfrauen war dagegen
zwischen den zwei niedrigsten Stufen angesiedelt, nämlich der 4. Klasse mit 250 fl.
und der 5. Klasse mit 150 fl. Damit waren reguläre Konventualinnen gleichgestellt mit
Witwen von Beamten der untersten Besoldungsstufe, nämlich von Oberamts-
Assessoren, Buchhaltern, Regierungssekretären oder Landschaftskassierern4.

Die am härtesten von der Klosteraufhebung betroffene Personengruppe waren die
Klosterbediensteten. Ihre Pensionen lagen in der Regel weit unter 100 fl. Die Akten
der Rentämter sind voll von ihren demütigen und verzweifelten Bittschriften um eine
höhere Unterstützung oder Beihilfe. Auch in den Akten des Rentamtes Sigmaringen
findet sich ein eindrucksvolles Beispiel für das kümmerliche Einkommen und die
drückende Wirtschaftslage einer Klosterbediensteten.

Maria Anna Eisele gehörte seit 1799 zum Personal des Klosters Habsthal, wo sie
als Küchenhilfe, Waschfrau und Bedienung tätig war. Vor der Aufhebung des Klosters
hatte man ihr lebenslängliche Versorgung zugesichert, ein Versprechen, das auf
Grund der Zeitereignisse nicht eingehalten werden konnte. Ihr Einkommen bestand
1809 aus einem bei der Säkularisation gewährten sogenannten Gnadengehalt von 18
fl. im Jahr und dem Lohn von 11 fl., den sie für ihre Dienste im Kloster erhielt. Als
sie auf Grund von Krankheit und Altersschwäche arbeitsunfähig geworden war, bat
sie 1826 um eine Pensionszulage. Der Rentamtsverwalter Müsch schilderte in seinem
Bericht an die Regierungskanzlei die Notlage der Bittstellerin: Maria Anna Eisele sei

3 Hans Christian Mempel: Die Vermögenssäkularisation 1803/10. Verlauf und Folgen der
Kirchengutenteignung in verschiedenen deutschen Territorien. 2 Bände. München 1979. S. 168.

4 Eduard Schwarzmann: Hof- und Adreß-Handbuch des Fürstenthums Hohenzollern-
Sigmaringen nebst einer Übersicht des Organismus der Verwaltung und der geographischen
Verhältnisse des Landes, Stuttgart u. Sigmaringen 1844. S. 94f.

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