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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0346
Die Säkularisation des Klosters Habsthal

sowohl wegen schon länger her behafteten kränklichen Umständen, als wegen Altersschwäche
ihrem bisherigen Dienst länger vorzustehen nicht mehr im Stande. Und da
sie gar kein Vermögen besitzt, sieht selbe einer traurigen Zukunft entgegen. ...So
erhofft selbe zu ihrer schon beziehenden Pension zu 18 fl. noch eine zu bestimmende
gnädigste Pensionszulage, um nur den nötigen Lebensunterhalt sich verschaffen zu
können5. An Stelle der 18 fl. wurde ihr daraufhin eine Pension von 30 fl. zuzüglich
vier Scheffel Veesen und jeweils einem Scheffel Gerste und Roggen gewährt6.

Den ehemaligen Chorfrauen dagegen ermöglichte die gemeinschaftliche Nutzung
der Einkünfte und die Kooperation in der Haushaltsführung ein bescheidenes, aber
ausreichendes Auskommen. Dies galt aber nur so lange der Konvent vollzählig war
und eine möglichst große Anzahl von Personen ihren Anteil zum gemeinsamen
Haushalt beisteuerte. Die Priorin behielt von jeder Pension einen bestimmten, allerdings
unbekannten, Betrag ein und legte davon eine Kasse an: Die Frau Priorin hält
jedem Individuo von der bestimmten Pension jährlich mehrere Gulden zurück, ...
und formiert eine Kassa, in welcher eine gute Summa liegt7. Die Abnahme der Mitgliederzahl
hatte eine zunehmende Verknappung der Ressourcen und eine Verschärfung
der materiellen Situation zur Folge. Bis 1825 hatte sich der Konvent um etwa die
Hälfte der Mitglieder verringert, so daß sich die Lage zunehmend verschärfte und
eine Aufstockung der Bezüge unumgänglich wurde: Da die Zahl der Klosterindividuen
sehr herabgekommen ist, so bewilligen wir dem Konvente überhaupt zur
Bestreitung der gemeinschaftlichen Kosten und Haushaltung eine jährliche Unterstützung
von dreihundert Gulden, welche für die Gesamtheit, und ohne Verteilung
an die Einzelnen so lange zu bestehen hat, als der Konvent in klösterlicher Ordnung
und Gemeinschaft vereinigt in dem Kloster Habsthal verbleiben wird%. 1839 wies der
Hofkammerbeamte von Schnell erneut auf die schwierige Finanzlage des Habsthaler
Konvents hin: Es sei nicht zu leugnen, daß je weniger es der Pensionäre werden, desto
schwerer sie mit der ihnen jetzt ausgeworfenen Pension besonders darum auskommen
, weil bei dem herannahenden Alter die Pensionäre durch Stricken nichts mehr
verdienen können. Der Konvent erhielt daraufhin eine gemeinschaftliche Zulage von
100 fl. jährlich9.

Überhaupt weisen die Quellen eine Fülle von Bittschriften und Gesuchen an den
Landesherrn auf, in denen die Klosterfrauen um eine Zulage oder Beihilfe baten,
meistens in Krankheitsfällen oder Situationen, in denen unvorhergesehen Ausgaben
das Budget des Konvents zusätzlich belasteten. Die Zulagen wurden in vielen Fällen
auch gewährt, es lag jedoch allein im Ermessen des Fürsten, ob er jenseits rechtlich

5 StAS Dep. FAS, Bd. 3 R. 78 Nr. 199a. Pensionsverhältnisse der Gastjungfer Maria Anna
Eisele bei dem Frauenkonvent in Habsthal betreffend. Schreiben vom 30.05.1826.

6 Ebd., Rescript der Regierungskanzlei vom 17.06.1826.

7 StAS Dep. FAS, DS 1 Bd. 6 R. 83 Nr. 27. Schreiben des Dekans Georg Raithel an die
fürstliche Regierung vom 31.12.1811.

8 StAS Dep. FAS, Bd. 3 R. 78 Nr. 199a. Pensionsverhältnisse des Klosters Habsthal 1806 -
1857. Dekret der Geheimen Kanzlei vom 22.04.1825.

9 Ebd., Schreiben vom 26.10.1839 und Protokoll der Verfügung der Geheimen Konferenz vom
02.11.1839.

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