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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0352
Die Säkularisation des Klosters Habsthal

Reichsdeputationshauptschluß an Hohenzollern-Sigmaringen gefallen war. Sie verließ
Holzheim nach Streitigkeiten und kam im April 1806 mit einem Guthaben von
23 fl. nach Habsthal16. Leider geht aus den Akten nicht hervor, worum es sich bei den
Auseinandersetzungen in Holzheim gehandelt hatte. Die dokumentierten Vorgänge
legen jedoch den Schluß nahe, daß von Stein eine etwas streitbare Persönlichkeit
gewesen sein dürfte. Im Dezember 1806 reichte sie eine Beschwerde ein, in der sie die
Landesregierung beschuldigte, mit der Auszahlung ihrer Pension seit drei Quartalen
im Rückstand zu sein. Nach sorgfältiger Aufstellung der bereits erfolgten Zahlungen
stellte sich jedoch heraus, daß alles korrekt gehandhabt worden war und ihre
Beschwerde somit ungerechtfertigt und hinfällig war17.

Auch scheint sie Regeln und Vorschriften keine besondere Beachtung geschenkt zu
haben, wie ein anderer, 1826 aktenkundig gewordener Vorfall zeigt. Von Stein war
völlig überraschend für mehrere Monate verreist, ohne ihre Abreise vorher anzukündigen
und die dazu erforderliche Genehmigung zu beantragen. Die Priorin Xaveria
Seyfried unterrichtete die Behörde in Sigmaringen von dieser plötzlichen Abreise. Als
Entschuldigung für das eigenmächtige Verhalten der Konventualin erklärte sie, von
Stein sei von Freunden überraschend abgeholt worden und alles sei so schnell gegangen
, daß sie die Bewilligung für die Abreise nicht habe einholen können. Die Regierungskanzlei
erteilte der Priorin daraufhin eine Rüge und wies sie darauf hin, daß die
längere Abwesenheit einer Pensionärin einer Genehmigung bedürfe, und daß dies in
Zukunft unbedingt zu beachten sei18. Benedikta von Stein verreiste mehrmals für längere
Zeit. Während ihrer Abwesenheit aus dem Kloster wohnte sie meistens bei ihrem
Bruder, der sich beim Fürsten Anton Aloys dafür einsetzte, daß ihre Pension nach
Ichenhausen nachgesandt wurde19. Sie gehörte zu den wenigen Habsthaler Konven-
tualinnen, die das Kloster schließlich definitiv verließen.

Die Klosteraufhebung stellte für die Konventualinnen ein tiefe Zäsur in ihrer Biographie
und ihrem Selbstverständnis dar. Mit dem Verlust der Herrschafts- und Besitzrechte
ging ein rechtlicher, materieller und sozialer Statusverlust einher. In den Augen
von Staat und Gesellschaft sanken die Klosterfrauen zu reinen Pensionsempfängerinnen
herab. Die Möglichkeiten, sich neue Lebensinhalte zu erschließen, waren äußerst
begrenzt. Daß es jedoch auch innerhalb des Klosters Möglichkeiten gab, gestaltend in
die veränderten Strukturen einzugreifen, zeigt die Gründung des Mädchenpensionats
im Kloster Habsthal.

16 StAS Dep. FAS, Bd. 3 R. 78 Nr. 199a. Pensionsverhältnisse der nach Habsthal überwiesenen
Klosterfrau Benedikta von Stein betr. Rechnung über empfangene Gelder und geleistete
Zahlungen für die Frau Benedikta von Stein.

17 Ebd., Schriftverkehr zwischen Kameralverwaltung und Regierungskanzlei vom 15.12.1806,
30.12.1806 und 02.01.1807.

18 Ebd., Schriftverkehr zwischen Priorin und Regierungskanzlei vom 26.06.1826 und
01.07.1826.

19 Ebd., Briefwechsel zwischen dem Freiherrn von Stein und Fürst Anton Aloys von Hohenzollern
-Sigmaringen vom 30.04.1814 und 07.05.1814.

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