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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0366
Die Säkularisation des Klosters Habsthal

Frauen gänzlich freiwillig gefallen sei. Dies änderte jedoch nichts an der Tatsache,
daß die Räumung des Klosters bereits beschlossene Sache war, und den Frauen im
Grunde gar keine andere Wahl blieb59. Die zukünftige Versorgung der Frauen wurde
in einem neuen Vertrag geregelt. Der Betrag von 400 fl. war nicht beliebig gewählt,
sondern entsprach, wie die folgende Ubersicht zeigt, dem aktuellen Wert der aus
den unterschiedlichen Leistungen zusammengesetzten Gesamtpension einer Kon-
ventualin60.

LEISTUNG

WERT (gemeinschaftlich)

WERT (individuell)

Geld



200 fl.

Getreide



17 fl. 50 kr.

Brennholz



19 fl. 12 kr.

Entschädigung (Apotheke)



12 fl. 30 kr.

Holz (gemeinschaftlich)

57 fl. 36 kr.

9 fl. 36 kr.

Stroh (gemeinschaftlich)

50 fl.

8 fl. 20 kr.

Güterbenutzung

136 fl. 30 kr.

22 fl. 45 kr.

Zulage lt. Dekret

300 fl.

50 fl.

Zulage lt. Dekret

100 fl.

16 fl. 40 kr.

Wohngeld



40 fl.

Begräbniskosten (anteilig)



3 fl.

GESAMTSUMME



399 fl. 52 kr.

Da letztlich der Landesherr Hauptnutznießer dieses Arrangements war, ging man
auf die Unterhaltsforderungen der Klosterfrauen bereitwillig ein. Dieser konnte nun
endlich frei über die Klosteranlage verfügen und sie einer öffentlichen Nutzung
zuführen. Von viel größerer Bedeutung war jedoch die Tatsache, daß der neue Vertrag
auch in finanzieller Hinsicht zum Vorteil des Fürsten ausfiel. Der Wert der Naturalien
und der Einkünfte aus den Bodennutzungsrechten war so niedrig beziffert worden,
daß die Forderungen der Klosterfrauen für die Herrschaft in pecuniärer Beziehung
nur als vorteilhaft prädizieret werden können, wie es in dem Bericht der Obersten
Domänendirektion heißt, und in dem dringend empfohlen wurde: Ich kann daher
nur gehorsamst darauf antragen, daß die in der Hofkanzler Gessler gegebenen
Erklärung der Pensionärs akzeptiert, [und] sofort jeder der bisherigen 6 Pensionärs

59 StAS Dep. FAS, Bd. 3 R. 78 Nr. 199a (Den Austritt der Klosterpensionairs zu Habsthal aus
dem dortigen Kloster betr.). Bericht der Obersten Domänendirektion an die Fürstliche Geheime
Konferenz vom 02.10.1840.

60 Ebd., Berechnung über die Pension der Individuen des Klosterkonventes Habsthal vom
28.11.1840.

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