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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0398
Der Fürst und „seine" Hexe

keit, Deputatzahlungen in der festgelegten Höhe zu leisten"111. Den mehrfach erhobenen
Einwand seines Bruders Leopold Friedrich und des Markgrafen zu Baden,
„daß er von den Mitteln seiner Ehefrau leben könne und nicht auf die Gelder aus
Hechingen angewiesen sei"112, ließ er nicht gelten. Immerhin aber erklärte er sich
prinzipiell bereit, Disposition und Fürsehung zu treffen, seine Herren Gebrüedern
zue alimentiren113. Eitel Friedrich behauptete später, er habe dieser kaiserlichen
Anordnung Folge geleistet und seinen Brüdern trotz hoch beschwerlich ruinosischer
Kriegszeit ihr Deputat ordentlich gereicht114. Dennoch beklagten diese schon bald
darauf eine stockende Umsetzung des Beschlusses. Ihr Bruder habe beispielsweise
neue Diener eingestellt und zu deren Bezahlung ihr Deputat abgesenkt115, so dass
alles in voriges Unwesen von Neuem gerathen sei116. Als Eitel Friedrich nach zweijähriger
Abwesenheit schließlich wieder nach Hechingen zurückkehrte und nun die
Zahlungen an seine Brüder offensichtlich ganz einstellte117, wandten diese sich an
Kaiser Ferdinand III. mit der Bitte um Einsetzung einer neuen Kommission, mitelst
dero dem Weesen aus dem Grundt gehollfen werden möchtem.

Ortlieh weist darauf hin, dass allerdings nicht dieses Schreiben der Brüder den
Ausschlag für einen zweiten Kommissionsbefehl des Kaisers gegeben habe, „sondern
die dem Vorschlag der hohenzollerischen Grafen gemäß eingereichte Interzession
Wilhelms von Baden", der angesichts der weithin bekannten finanziellen Probleme
der Grafschaft den Kaiser gefordert sah, einen wirtschaftlichen Ruin Hohenzollern-
Hechingens zu verhindern: „Als Bewahrer des Reichs und seiner Ordnung konnte
der Kaiser nicht tatenlos zusehen, wenn die Struktur des Reichsverbands durch den
Untergang eines Herrscherhauses - auf dessen Alter und Vornehmheit immer wieder
hingewiesen wurde - verändert zu werden drohte"119.

Am 8. Oktober 1646 erteilte Kaiser Ferdinand III. erneut dem Markgraf von Baden
sowie Graf Hugo zu Königsegg-Rothenfels den nunmehr erweiterten Auftrag, neben
der Klärung der strittigen Deputatsfrage auch eine notwendige Inquisition über den
Zustand der gefürsteten Grafschaft Zollern anzustellen und, wie denen abermahlen
entstandenen Beschwerden abzuhelffen, [...] auf wurkliche und ersprießliche Weeg
zu gedenkhen sei120.

111 Ebd., S. 188, Anm. 13.

112 Ebd., S. 195.

113 Wie Anm. 104.

114 Wie Anm. 55: Lt. Rezess war vereinbart worden, dass die Brüder ihr Deputat vierteljährlich
zu erhalten hätten.

115 StAS Dep. 39 (FAS), HH1, Rub. 53, Nr. A 781: Markgraf Wilhelm zu Baden an Fürst Eitel
Friedrich aus dem Jahr 1646 (Kopie).

116 Wie Anm. 104.

117 Ortlieb, S. 195, Anm. 48.

118 StAS Dep. 39 (FAS), HH1, Rub. 53, Nr. A 781: Leopold Friedrich und Philipp Christoph,
Grafen von Hohenzollern, an Ferdinand III., dat. Hechingen, 30. Mai 1646.

119 Ortlieb (wie Anm. 42), S. 220.

120 Wie Anm. 104.

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