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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0400
Der Fürst und „seine" Hexe

befindlichen fremden Truppen und verschaffte unter anderem auch dem zollerischen
Fürstenhaus wieder die alleinige Befehlsgewalt über seine Stammburg auf dem Zoller125
. Am selben Tag kündigte Markgraf Wilhelm zu Baden in einem Schreiben an
Fürst Eitel Friedrich II. an, er habe sich mit seinem Mit-Commissario, dem Grafen
von Königsegg, dahin vergleichen, dass im Falle eines NichtZustandekommens einer
gütlichen Einigung zwischen den hohenzollerischen Brüdern am 1. August 1650 die
Deputierten in Hechingen erscheinen würden, um die kaiserliche Kommission zu
vollziehen126. Zwar sollte auch dieses Ultimatum wegen der Leibsunpässlichkait des
badischen Deputierten noch einmal verstreichen127, doch gegen Ende des Jahres war
es dann soweit: Der fast zwei Jahrzehnte währende Streit zwischen den verfeindeten
Brüdern trat in eine vorentscheidende Phase.

Als Subdelegierte wurden für die badische Seite der aus Immendingen stammende
ehemalige markgräfliche Rat und Vogt zu Gersbach Jacob Rudolph Streit und für das
Haus Königsegg der Rottenburger Statthalter und erzherzoglich-österreichische
Landeshauptmannschaftsverwalter der Herrschaft Hohenberg Dr. Johann Wagner
bestellt und nach Hechingen geschickt. Am 16. Dezember 1651 kamen die beiden
Subdelegierten lt. Ortlieb nach einer gründlichen Untersuchung vor Ort zu dem
Ergebnis, „daß sich die gefürstete Grafschaft Hohenzollern-Hechingen in ökonomischer
wie administrativer Hinsicht in einem bedawerliche(n) zustandt befinde, der
ernsthaffter, undt ohneingestelter reformation undt remedimng bedürfe. Da die
Ursache der sehr übelen ansta.lt des regiments hauptsächlich in Eitel Friedrichs
giittigkheit, großefr] connivenz, auch abgang undt mangl zur regierung notwendiger
information undt experienz zu suchen sei, müsse [...] man ein wohl qualificirtes
[...] undt wohl erfahrnes subiectum unterm praedicat eines ober vogten, ober ambt-
mans, Verwalters oder Statthalters einstellen und mit einer speziellen kaiserlichen
Vollmacht ausstatten"128. Da die Brüder des Fürsten zu würcklicher Entrichtung ihrer
[...] Deputaten nit gelangen mögen, wurde von den Subdelegierten bestimmt: Ungeachtet
der noch zu regelnden Nutzung der anererbten [...] Cleinodien, Silbergeschirr
und anderer köstlicher Mobilien sowie der bis dato aufgelaufenen noch nicht völlig
entrichteten Deputate, habe Fürst Eitel Friedrich seinen Brüdern für das laufende
Jahr ihr rechtmäßiges Deputat zu entrichten. Ferner müsse er ab Georgii 1651 vom
zollerhechingschen Einkhommen jedem under beeden jungem Herren Gebrüdern
für ihre Alimenten und Deputaten [...] jährlich an Gelt eintausend fünfhundert

125 Egler (wie Anm. 47), S. 107: Die bayrischen Truppen waren von 1635-1637 und von
1639-1650 trotz wiederholter Proteste Eitel Friedrichs auf der Zollerburg stationiert. Am 3.
Juli 1650 musste der Kurfürst von Bayern seinem Burghauptmann den Befehl erteilen, die
(bayrische) Garnison abzuführen und die Burg wieder in die Hände Eitel Friedrichs zu geben.

126 StAS Dep. 39 (FAS), HH1, Rub. 53, Nr. A 781: Markgraf Wilhelm zu Baden an Fürst Eitel
Friedrich IL, dat. Baden, 26.6.1650.

127 StAS Dep. 39 (FAS), HH1, Rub. 53, Nr. A 781: Dr. Johann Wagner, Rottenburg, an Graf
Philipp, dat. 28.10.1650.

128 Ortlieb (wie Anm. 42), S. 188f.; Zitat s. ebd. (Anm. 18): Jacob Rudolph Streit von Immendingen
/Johann Wagner an Wilhelm Markgraf von Baden/Haug Graf von Königsegg (Kopie),
dat. Hechingen, 21. Dezember 1650.

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