Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0402
Der Fürst und „seine" Hexe

noch in Hechingen verbliebene Pfarrer Sebastian Engelhart formulieren: Die fürstlichen
Beamten seien „Männer ohne Gewissen. [...] [D]ie Geistlichen würden
schäbig und verächtlich von den Beamten behandelt, ihre Besoldung entweder versagt
oder nur lässig gegeben. Besonders mischten sich die Staatsbeamten in die Ehesachen
ein, die Feiertage würden nicht gehalten. Die Beamten [seien] die ersten, die sie schänden
, in keine Kirche gehen, die Predigt somit säumen, mit einem Wort: Sie zeig[t]en
keine Frömmigkeit und keine Religion135."

Doch nicht nur die Belange der Kirche wurden nach Ansicht der Subdelegierten
mit Füßen getreten, auch in ökonomischen Angelegenheiten lag manches im Argen.
So habe sich der eine oder andere Amtmann understanden, der Herrschafft aigen
oder Lehen Güeter zueverleyhen, zueverkhauffen, leybaigne Leuth ledig zuezehlen,
dz Gelt dafür einzuezichen, Straffen anzuesetzen, und zue vertädigen [vergleichen],
Abzug zuerfordern, strafbare Sachen zue vergleichen oder gar zue verschweigen, und
daryber eintweder gar keine oder doch schlechte Rechungen zuefihren und zue-
laysten.

Auch das Justizwesen sei armetseelig f...] administriert worden. Wichtige Urkunden
und andere Dokumente seien verderbt, verlohren, vertragen, vernichtet, wie dan
weder bey der Cantzley, noch den Fürstl. Archiven einige Ordnung, Registratur, und
Auffsicht gehalten, sonder alles distrahiert, under einander geworffen und solcher
maßen confundiert und in Verwirrung gehalten wurdet, dass es unmöglich sei, bei
künftigen Rechtsfällen und Prozessen an die notwendigen Unterlagen zu gelangen.

Die Untertanen schließlich klagten über mangelnde Amtshilfe, honoraria und
corruptiones beeinflussten die Entscheidungen, Bescheide würden nach Gutdünken
erteilt und widerrufen; bei der Kanzlei eingegangene Schriften würden unbeantwortet
bei Seite gelegt, so dass unwiederbringlicher Schaden entstehe; Strafen pflege man mit
zimblichem Nachlaß bar zu kassieren und durch den Freikauf Leibeigener schwäche
man die Herrschaft mit Untertanen; teilweise würden gar straffbare Sachen f...] ver-
truckt, und während mancher Günstling des Oberamtmanns außerhalb der Kanzlei im
Amthaus „bestraft" werde, ziehe man von den armen Leuten underm Vorwandt nott-
wendiger Rayßkösten, und anderen Auslaagen einen zimblichefn] Yberschuß einm.

Nicht zuletzt wiesen auch die Wälder „große Schäden auf, da die zuständigen
Beamten sich nicht um eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung kümmerten. Die Festung
Hohenzollern [...] befand sich nicht anders als die fürstliche Residenz in einem
jämmerlichen baulichen Zustand und war mit einer viel zu kleinen, zudem zerstrittenen
und ihrem Kommandanten den Gehorsam verweigernden Garnison wideriger
religion besetzt, deren Mitglieder teilweise aus schwedischen Diensten kamen137."

136 Wie Anm. 134: Die Untertanen ließen sich eine derartige Behandlung allerdings nicht
immer gefallen, wie das folgende Beispiel aus den Frevelprotokollen zeigt: (Ho 1, T 8, Bd. 192,
31.8.1650, fol. 99): Etliche Burger in der undem Vorstatt so zwischen der Starzel und
Reichenbach wohnen, umb willen sie wegen des Fronß, so sie zur Heü: und Embdt Zeiten
neben Schlatt und Beuren im Ayrle verrichten sollen, sich hallsstärig erzaiget und dem
Oberambtman allerhand ungleiche und schimpfliche Reden, in Sonderhait ausgestossen, dz
man in die Bücher sezen möge, waß man wolle.

137 Ortlieb (wie Anm. 42), S. 216.

387


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0402