Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0406
Der Fürst und „seine" Hexe

Grafschaft verbracht und auch in Kriegszeiten die Stellung gehalten hatte, erhob er
nie einen „Anspruch auf Beteiligung an der Regierung Hohenzollern-Hechin-
gens"151, zumal ihn ja auch „das canonische Recht von jeder weltlichen Regierung
ausschloß"152. So zeichnet Eitel Friedrichs vertrauliches Schreiben an seinen Hauptrivalen
Leopold Friedrich eher das bedrückende Szenario einer Bedrohungsvorstellung
, die über alle kollektiven Dämonenängste der damaligen Zeit hinaus den
Glauben an die Macht des Teufels und seiner Hexengespielinnen in pathologischem
Ausmaß zur Kompensation des persönlichen Leidensdruckes nötig hat - eines
Leidensdruckes, der sich sowohl aus jahrzehntelangen gesundheitlichen Beschwerden
als auch aus einer zunehmenden Gefährdung der eigenen politischen Existenz ergab.
Gleichzeitig deutet Eitel Friedrichs Aussage, er könne seinem Bruder Leopold nicht
helfen, ohne sich der Gefahr durch die Hexenleut auszusetzen, auch eine schleichende
Wandlung in seinem Selbstverständnis als monarchischer Herrscher an: Hatte er
früher während seiner kurzen Anwesenheitszeiten dem gemeinen Volk durch
Schnellprozesse gegen verdächtige Frauen seinen absolutistischen Machtanspruch
nachdrücklich dokumentiert, so wird die dämonische Gewalt der Hexen nun zur
Rechtfertigung der eigenen politischen Handlungsunfähigkeit benutzt.

Doch es wäre ein voreiliger Schluss, aufgrund dieser psychologischen und politischen
Veränderungen dem Fürsten bereits die Handlungs- und Regierungsfähigkeit
grundlegend abzusprechen. Während nämlich die kaiserliche Kommission im
Hintergrund, d.h. ohne Eitel Friedrich zu informieren, die' Legitimationsbasis für die
geplanten Aktionen schuf - am 16. April 1651 waren die von ihnen erstellten
Dokumente an den Hof nach Wien abgegangen153 - versuchte der Fürst durch eilige
Korrekturmaßnahmen der Kritik an seiner Amtsführung entgegenzutreten, um den
von außen drohenden Eingriff in seine Regierungskompetenz abzuwenden.

Als wolle er das Gespenst drohender Machtlosigkeit verscheuchen, demonstriert
der kränkelnde Fürst in den nächsten Monaten ungewohnte Führungsstärke und
besetzt drei wichtige Funktionsstellen in seinem Beamtenapparat neu: Als Nachfolger
von Carl Gottfried Schwab wird am 24. April Heinrich Ehringer zum Kastner- und
Rentmeister bestellt154; am 9. Juni übernimmt Benedict König aus München das Amt
des Registrators155, wobei er auf Befehl Eitel Friedrichs einen Sitz im Kanzleirat
erhält, damit er dort seine [...] ime anbevohlene Sachen vervolgen [könne], so offt wir
Ine Registratorene abordnen werden"^56. Weiterer Neuling im Amt wird schließlich
am 29. Juli der Rittmeister Hans Wilhelm Kollöffel als Forstmeister157. Er übernimmt
diese Aufgabe von Johann Ludwig Teufel von Bühl, der jetzt nur noch die Funktion

151 Ortlieb, S. 199f.

152 Wie Anm. 41, S. 234.

153 Wie Anm. 55, fol. 3.

154 StAS, Audienzprotokolle, Hol, T8, Bd. 96, 24.4.1651, fol. 104: Ehringer war damit der
oberste Finanzbeamte.

155 Ebd., 9.6.1651, fol. 110: Der Registrator war für Urkunden-, Akten- und Schriftenverwaltung
zuständig.

156 Ebd., 12.7.1651, fol. 122r.

157 Ebd., 29.7.1651, fol. 125.

391


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0406