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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0409
Dietrich Bulach

der Sub delegierten alles, um Hr. Dr. Sachsen gleichsamb ab[zu]treibenm. Mit
bekhümmertem Gemüet beklagte sich Sachs im Oktober 1651 bei Eitel Friedrich
über das despektierliche Verhalten seiner Gegner in den Hechinger Amtsstuben170.
Man habe ihm bedeutet, er solle sich nacher Haus machen; sie wollten ihn schon
holen bzw. wissen lassen, wenn sie ihn bräuchten. Da sie selbst die Directoren seien,
bedürften sie kaines Inspectoris. Schließlich, klagt Sachs, hätten sie ihm auch alle
Alimenta gesperdt und den Wirten, Metzgern und Bäckern geboten, Waren an ihn
nur noch gegen Barzahlung auszugeben.

Dennoch wollte sich ein Erfolg dieses Mobbings nicht so recht einstellen, weil sich
im Gegensatz zu den fürstlichen Amtleuten die städtischen Beamten einschließlich
des Stadtschultheißen ihrem Amtseid verpflichtet sahen und sich dem vom Fürst
ernannten Inspektor gegenüber loyal verhielten. Die Konfusion war groß und steigerte
sich noch, als in der letzten Oktoberwoche 1651 ein geharnischtes Schreiben des
badischen Markgrafen Wilhelm bei den Hechinger Stadtbeamten eintraf. Er verurteilte
nicht nur scharf deren Verhalten, defacto sich zue opponieren, dargegen
zuhandlen undt allerhandt schädliche Anfang undt factiones [Verschwörungen/Aufstände
] zuemachen, er behauptete zudem, dies stünde im Widerspruch zu den Anordnungen
des Fürsten selbst, denn dieser habe ihm erst jüngst die Gültigkeit der von
Dr. Wagner erlassenen provisorischen Verordnung bestätigt. Sollten so wolen Beambte
als Landschaft und Underthanen dieser Anordnung der Subdelegierten weiterhin
zuwider handeln, werde man gegen diejenigen als Verräthere der Kay. Commission
unnachsichtig strafrechtlich vorgehen171.

Durch diesen scharfe Ton empört und zugleich verunsichert wandten sich die
Hechinger Stadtbeamten umgehend an ihren Regenten im fernen Bergen op Zoom.
Man wolle sich in diese widerwertige Sachen nicht schickhen. Um jedoch beim Kaiser
nicht in ungleichen Verdacht, noch Gefahr zu geraten und weil man nun also
zwischen Thür und Angel gleichsamb steckhefj, baten sie den Fürst hoch flehentlich,
er möge die Angelegenheit regeln, damit sie wüssten, welchen Inspectoribus [sie]
interims weise gehorsamben sollen172.

Wie aus einem späteren Schreiben Dr. Wagners an den Fürsten hervorgeht, haben
offensichtlich beide Seiten schließlich nachgegeben, wobei dem abwesenden Fürsten
der Umstand zu Hilfe kam, dass auch Wagner wegen großer gesundheitlicher Probleme
und vielfältiger Amtsgeschäfte nicht die Zeit fand, persönlich vor Ort zu intervenieren173
. Dr. Schwegler verblieb im Amt, die Stelle des inzwischen verstorbenen
Hofmeisters Stenglin blieb unbesetzt und der von der Kommission suspendierte
Rentmeister Ehringer wurde in sein voriges Ambt biß auf weittere Verordnung
wieder eingestellt174. Auf Druck der kaiserlichen Kommission musste Eitel Friedrich

169 Wie Anm. 161.

170 Wie Anm. 162.

171 Wie Anm. 161.

172 Ebd.

173 StAS Dep. 39 (FAS), HH1, Rub. 53, Nr. A 865: Dr. Johann Wagner an Fürst Eitel Friedrich
, dat. Rottenburg, 9.1.1653

174 Ebd., A 731, Faszikel I: Dr. Johann Wagner an Fürst Eitel Friedrich in Bergen op Zoom,
dat. Rottenburg, 23.4.1652.

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