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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0412
Der Fürst und „seine" Hexe

seinen Rentmeister eine genaue Spezifikation der an seine Brüder ausgezahlten Deputate
erstellen lassen186, um zu belegen, dass er seinen finanziellen Verpflichtungen so
weit wie möglich nachgekommen war - während seine Brüder ihre Domherrenstellen
bey den hohen Stiftern Straßburg und Collen respective gehabt, und haben könden,
aber gar nicht beziehen wollen187. Doch finanzielle Fragen spielten bei dem Treffen
eine eher untergeordnete Rolle. Neben der Bestellung eines Deputierten für den
bevorstehenden Reichstag ging es in erster Linie um eine Reform der hohenzolleri-
schen Verwaltung durch eine effektive Umstrukturierung des fürstlichen Beamtenapparates188
. Wie Ortlieb zu Recht bemerkt, zielte diese Aktion politisch jedoch vor
allem auf die „Abwendung der reichshofrätlichen Verfügungen189."

Was in den folgenden acht Konferenztagen - in denen es auch zu einer Anhörung
von Deputierten der Stadt und Dorfschaften kam - einhellig beschlossen wurde, trug
in weiten Teilen die Handschrift Eitel Friedrichs: In dem neu geschaffenen Hofrat,
der zur Stabilierungh einer guetten Ordinantz in politischen und juristischen Angelegenheiten
eingerichtet wurde, sollten auf Wunsch des Fürsten die beiden Rechtsgelehrten
Johannes Sachs und Johann Jacob Brenneysenm sowie der fürstliche Jägermeister
Johannes Ludwig Teufel sitzen. Und weil ein Sekretär in diesem Rat hoch-
nohtwendig sei, nominierte man den bisherigen Rentmeister Heinrich Ehringer für
diese Stelle. Die bisherige Zentralbehörde, der Kanzleirat, wurde wegen praktischer
und juristischer Bedenken aufgelöst und in den neuen Hofrat dergestalt integriert,
daß der künftige Oberamptman auch eine Ställe in diesen Hoffrath haben, und die
andere Canceley bedienten [...J abgeschafft und geändert werden sollenm. Was hier
eigentlich nur zwischen den Zeilen anklingt, bedeutete in Wirklichkeit die Absetzung
des bisherigen Oberamtmanns Johann Wilhelm Schwegler, der damit für seine Widersetzlichkeit
, aber auch wegen Unregelmäßigkeiten während seiner Amtszeit abgestraft
wurde. Seine Aufgaben und Rechte übernahm de facto jener Mann, den
Schwegler damals, ein Jahr zuvor, abzutreiben versucht hatte: Dr. Johannes Sachs, der
jedoch nicht den offiziellen Titel eines Oberamtmanns führte192. Allerdings musste
Eitel Friedrich auch einer Regelung zustimmen, die ihm vermutlich weniger gefallen
hat: Obwohl ihro fürstl. Gn. alß Landtfürst daß ordentliche Oberhaupt in seinem

186 Ebd., Nr. A 731, Faszikel I: Kaiser Ferdinand III. an Fürst Eitel Friedrich, dat. 25.4.1653.

187 Wie Anm. 55, fol. 4.

188 Der Reichstag begann am 30. Juni 1653 in Regenburg.

189 Ortlieb (wie Anm. 42), S. 204.

190 Brenneysen war Oberleutnant, Advokat und Prokurator des kaiserlichen Hofgerichts.

191 Der bisherige langjährige Hofmeister Stenglin war zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben.
Am 23.4.1652 erwähnt Dr. Wagner in einem Schreiben an den Fürsten dessen Ableben
(s. Anm. 174).

192 Sachs kassierte z.B. von nun an den finanziellen Anteil des Oberamtmanns an Ordnungsstrafen
, vgl. StAS, Audienzprotokolle, Hol, T 8, Bd. 97, 29.11.1651, fol. 301.

Der Untervogt Melchior Zündelin spricht hinsichtlich der Maßnahmen gegen den Oberamtmann
sogar von einer unehrenhaften Entlassung: Schwegler sei propter enormia vitia [...] von
dem Comissario H. Grafen von Reckheim, ja von E.F.G. selbsten von seinem Dienst cum
dedecore verstoßen worden (wie Anm. 316, S. 82).

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