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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0413
Dietrich Bulach

Rath ist, diesem aber immer in äigener Persohn heyzuwohnen wegen zufallender
[hinfälliger] Leibs Indisposition, auch anderwertige äigene Behindernußen zu
beschwerlich ist, soll einer von dero Herren Gebrüdern diese Stelle zweimal
wöchentlich vormittags besetzen193.

Um diese Umstrukturierungsmaßnahmen in seiner Verwaltung auch argumentativ
zu stützen, verfasste Eitel Friedrich eine gründliche Verantwortung [...] so guet [er]
selbige damals zu Papier bringen können, in der Hoffnung, mit einer offensiven
Beweisführung die Vorwürfe der Subdelegierten entkräften und den Kaiser in seinen
Entscheidungen doch noch zu beeinflussen: Für den Umgang seiner Administration
mit der Geistlichkeit lehnt der Fürst zunächst einmal jegliche Verantwortung ab.
Manches sei bereits geschehen, bevor er die Herrschaft in Hohenzollern-Hechingen
übernommen habe, anders gehe zu Lasten seines Bruders Leopold, der während
seiner langjährigen Abwesenheit Beamte ohne sein Wissen und Einverständnis von
ihrer Verwaltung Verstössen [...] und die Documenta abgenommen, andere seines
Gefallens ahngesetzt, [...] dan auch die Urbaria und Lagerbücher zue sich genommen
[...] und noch kurzlich zum Teil bei sich verborgen gehalten und nit ausvolgen
und ahn ihre gehörig Orth gelangen wollen lassen. Den Pfarrherrn seien damals ihre
Gefälle dergestalt vorgehalten und gesperrt [worden], daß sie samptlich ihre Seisorg
wollen verlassen. Er habe darüber seinem Bischof geklagt, und dieser habe auch seinen
Bruder Leopold des Öfteren angeschrieben, worüber man bei der bischöflichen
Kanzlei noch gut Bescheid wisse. Was die Justiz angehe, sei jedem Untertan, auch
dem geringsten frey gestanden, im Falle einer Benachteiligung sich mündlich oder
schriftlich bei ihm oder bey anderen unparteyischen Rathen [...]zu beklagen und zu
beschweren. Missstände bei der Registratur und Rechtsverstöße von Beamten werde
er selbstverständlich der Gebühr nach abstrafen, notfalls auch eine Mutation und
Abschaffung vornehmen194.

Die Hoffnung Eitel Friedrichs, durch die Einleitung solcher Reformmaßnahmen
und die Abfassung einer Verteidigungsschrift den bevorstehenden Eingriff der Kommission
in seine Regierung vielleicht doch noch abwehren zu können, währte nur
kurze Dauer. In einem scharfen Schreiben vom 9. Januar 1653 eröffnete Dr. Wagner
dem Zollerfürst nach Tenor und Inhalt die ihm aufgetragene Kommission mit der
Begründung, dass die der natürlichen Vernunft und aller Erbarkeit zue wider lauf-
fende harte und ganz widerwertige Proceduren mit öffentlichem Erclagen der armen
Leuthen noch immer und vast täglich continuiert, undt dem Haus Zollern zue unver-
meidenlichem Ruin dem Anstehen nach ex instituto gereicht undt vortgeüebt werden.
Auch würden die fürstlichen Befehle dahin zühlen und ohne Scheu ablaufen, dass
dero Herren Gebrüedern die zue iren von Gott und der Natur schuldigen Alimentation
verwandte Gelter genzlichen abgeschniten und sie dardurch einest gar ins
Ellendt benötigt werden. Deshalb mache er, Wagner, dem Fürsten unmissverständlich
klar, dass es für ihn nur noch eine letzte Chance gebe, die bevorstehende Execution
[zu] wenden, nämlich alsobalden und vermittels verspürenden Real ernsts nit allein

193 Wie Anm. 185.

194 StAS; Dep. 39 (FAS), HH1, Rub 53, A 781: Konzept der „Gründlichen Verantwortung"
Eitel Friedrichs, dat. eruiert 12.12.1652, zeitgen. fol. 14.

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