Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0419
Dietrich Bulach

Auch auf dem politischen Schauplatz zeichnete sich für Eitel Friedrich ein Erfolg
ab, den er u.U. gar nicht beabsichtigt hatte. „Gerüchte über Beschwerden Eitel
Friedrichs" gegen den kaiserlichen Kommissar Wilhelm von Baden, so Ortlieb,
hatten dazu geführt, dass der enttäuschte Markgraf Ende Februar 1653 „den Kaiser
um seine Entlassung aus der Kommission bat und seinem Subdelegierten nicht ohne
Verärgerung die Einstellung seiner Tätigkeit befahl, da bey diesem Weesen, mann
mache es auch wie mann wolle, einer und anderer seiths khein ehr noch danckh
zuerlangen"22*.

Nun war gerade der Markgraf von Baden, wie Ortlieb betont, ,,[a]ls Schwager der
Konfliktparteien [...] nicht nur im Zusammenhang mit den kaiserlichen Kommissionen
in Erscheinung" getreten, sondern hatte „ganz generell eine Art freundschaftlichverwandtschaftliche
Ratgeberfunktion für den Fürsten und die Grafen von Hohen-
zollern ausgeübt"222. Solche verwandtschaftlichen Beziehungen waren durchaus im
Sinne des Reichshofrats, dessen Zielsetzung auf eine „gütliche Einigung der betroffenen
Parteien" ausgerichtet war. Diesem Zweck entsprechend waren die von ihm
beauftragten Kommissare „in der Regel Nachbarn", die „in vielen Fällen über eigene
Autorität verfügten und den Parteien gelegentlich auch in rechtlicher oder familiärer
Hinsicht nahestanden oder als vertrauenswürdig gelten konnten. Der Druck auf die
Betroffenen, an einer Lösung des Konflikts mitzuwirken, ließ sich auf diese Weise
verstärken und konkretisieren223." Die eigentliche Durchführung der Kommission
war dann schließlich die Aufgabe der Subdelegierten: „Sie führten die Untersuchungen
vor Ort, erließen Verfügungen an Beamte und Untertanen und arbeiteten Vorschläge
für die einzuleitenden Maßnahmen aus, die von den Kommissaren an den
Kaiserhof weitergegeben und dort größtenteils gebilligt wurden224." Diese in der
Regel juristisch gebildeten Subdelegierten trugen laut Ortlieb einerseits zur „Ver-
fachlichung wie zur Versachlichung der Verhandlungsatmosphäre bei", andererseits
fungierten sie aber auch als Zielscheibe für „Widerstand und Empörung" von unzufriedenen
Konfliktparteien um ein „gewisses Maß an Unmut" abzufangen, „bevor
es zur Aufkündigung der Zusammenarbeit mit Kommissaren, Reichshofrat und der
Verweigerung gegenüber einer rechtlichen Konfliktlösung kam225." Mit seiner be-
wusst lancierten oder auch nur zufällig weiterverbreiteten Kritik an dem stets um
einvernehmliche Lösungen bemühten Markgrafen Wilhelm und dem daraus resultierenden
Rückzug des Kommissars samt seines Subdelegierten hatte Eitel Friedrich
die Konflikt dämpfende personelle Struktur der kaiserlichen Kommission über-

221 Ortlieb, S. 240: Wilhelm Markgraf von Baden an Jacob Rudolph Streit von Immendingen
(Konzept), dat. 25. Februar 1653: GLA Karlsruhe, 46/2990b.

222 Ortlieb (wie Anm. 42), S. 202. Er war, wie oben bereits erwähnt, mit Katharine Ursula
von Hohenzollern-Hechingen verheiratete gewesen. Lt. ORTLIEB, Anm. 106; hatte „Haug
von Königsegg [...] ebenfalls in erster Ehe die 1637 gestorbene Maria Renata von Hohenzollern
-Hechingen geheiratet".

223 Ebd., S. 348.

224 Ebd., S. 208.

225 Ebd., S. 349.

404


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0419