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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0441
Dietrich Bulach

des Schusters ein so genanntes Geisterhaus vermutete307. Da Schuppart nicht alleine
gehen will, werden ihm als Begleiter der Kammerdiener Baltbas, der auch den
Schlüssel zum Haus mitbringt, und erneut die abkhummene Oberambtmännin
Scbwäglerin zur Seite gestellt. Der erste Eindruck beim Betreten des Hauses ist in der
Tat ernüchternd: Es sei ziemlich unbrauchbar und der untere Stock ganz baufällig.
Hier, so Schuppart, werde man wohl nichts finden. Doch der Kammerdiener entdeckt
schließlich in der Mauer einen losen Stein. Argwöhnisch wird er mit dem Steckhen
auß der Mauren gezwerckht und ein Hültzin Büchß halb vohl Schwarzen Salben
hervorgeholt. Sollte man damit dem von Eitel Friedrich vermuteten und lange gesuchten
neu gemachten Zaubermittel auf die Spur gekommen sein?

Balthas, der Kammerdiener, bringt das Behältnis mit der Salbe umgehend zum
Fürsten und erstattet Bericht. Während er anschließend wieder auf sein Zimmer geht,
lässt Eitel Friedrich den Kammerdiener Jung Johann Hülgim sowie den ehemaligen
Oberamtmann Schwegler zu sich rufen. Hülg wird befohlen, er solle nach einer jungen
schwarzen Hennen trachten und sie herbringen309. Als er bald darauf wieder
zurück ist, hat sich inzwischen auch der fürstliche Leibarzt Dr. Johann Gerhard aus
Tübingen (zufällig?) in Eitel Friedrichs Kammer eingefunden310. Der Fürst will nun
in Anwesenheit dieser Zeugen testen, ob es sich bei der sichergestellten Salbe um eine
Hexensalbe oder, wie der junge Hülg dem Geruch nach vermutet, nur um eine Hufsalbe
handle. Er befiehlt deshalb dem Kammerdiener, die junge schwarze Hennen
under dem Fligele [zu] schmieren - so, wie sich nach landläufiger Meinung auch die
Hexen ihre Flugsalbe in die Achselhöhlen schmieren, um sich danach in die Lüfte zu
erheben. Der junge Mann hat jedoch verständlicherweise wenig Lust darzue, denn er
fürchtet, beim Kontakt mit der Salbe - sollte es eine Hexensalbe sein - selbst Schaden
zu nehmen. Als er sich beharrlich weigert, befiehlt ihm Dr. Gerhard, ein Höltzle
zunemmen, und [das Huhn] darmit zuestreichen. Doch weder Junker Hahn persönlich
, noch eine seiner Hexendienerinnen erhebt sich nach verrichter Arbeit in die
Luft, um flugs durch den Schornstein zu entschwinden. Stattdessen muss das junge
Huhn bei dieser Prozedur wohl so heftig geflattert und Eitel Friedrich derart
erschreckt haben, dass Ihre fürstl. Gn. den Kammerdiener auffordert, er solle die
Henne umgehend hinweckh thuen, sie derffe sonsten Ihro in Kopff fliegen. Das
Hölzchen jedoch, mit dem das Huhn geschmiert wurde, wird anschließend sofort
verbrannt311.

307 Bächtold-Stäubli (wie Anm. 75, Bd. 3, S. 529): Ein Geisterhaus gilt als „Tummelplatz
von Spukgeistern [...]; niemand will drin wohnen, so daß es leer steht [...]. Neugierige oder
Leichtsinnige, die es trotzdem betreten, nehmen oft Leibesschaden. Wird es dennoch bewohnt,
so kommt in ihm jährlich ein Todesfall vor".

308 Jung Johann Hülg: Vielleicht der Sohn des damaligen Bürgermeisters. 1653 hat er die
Erbhuldigung erstattet (wie Anm. 90, 25.1.1653, fol. 181r).

309 Wie Anm. 298, fol. 130rff.

310 Zu Dr. Gerhard: Wie Anm. 95.

311 Wie Anm. 298, fol. 130rff.

312 Bächtold-Stäubli (wie Anm. 75, Bd. 6, Spalte 1187).

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