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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0454
Der Fürst und „seine" Hexe

auch für den hohenzollerischen Herrscher, hatte doch ein Hauptkritikpunkt der
kaiserlichen Kommissionen an seiner Regierungsfähigkeit immer darin bestanden,
dass das Justiti weesen in seiner Grafschaft armetseelig [...] administriert sei348. Doch
zunächst sah Eitel Friedrich keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, zumal die vom
Kaiser mehrfach ungeduldig angemahnte und von der kaiserlichen Kommission
vorbereitete Exekution sich wieder einmal hinauszögern sollte349: Markgraf Wilhelm
von Baden hatte „nach dem Tod eines seiner Söhne [die Kommission] erneut zurückgestellt350
." So gingen weitere Wochen ins Land.

Anfang März 1655 ist jedoch die politische Schonfrist für den Fürsten endgültig
abgelaufen und es brechen die letzten Tage seiner 32-jährigen Regentschaft in Hohen-
zollern-Hechingen an. Am 6. März 1655 ergeht ein Schreiben der kaiserlichen Sub-
delegierten Johann Adolph Krebs von Bach, Dr. Johann Wagner und Jacob Rudolph
Streitt von Immendingen an die städtischen Beamten, die Hechinger Bürgerschaft
sowie die Vögte, Beamten und Untertanen der Landgemeinden. Sie werden darauf
hingewiesen, dass ein neuer wohlqualifiezierter und tauglicher Administrator und
Oberambtman neben einem eingezogenen Regiment undt notwendigen Beamten
Land und Leuthen vorgesetzett und in höchst gedacher Kay. May. Nahmen angeordnet
werden sollen. Die Bürger hätten zu geloben und [zu] schwören, dem neuen
angehenden Administratorn und Oberambtmann, dem wolledlgeborn gestrengen
Herrn Jacob Rudolf/ Streitten von Immendingen [...] anstatt der Kay. May. ge-
horsamb gewärtig und underthanig [zu] sein. Der Kaiser habe dies verordnet, auff
vüllfälttige angelangte und eröffnete hohen Klagen und befunden ubell verwirtten
auch ganz verderblichen Zuestandt der uhralten gefürst. Graffschaft Hohenzollern,
zumahlen dahero ruhrenden undt villfältig ausgeübten widerrechtlichen Proceduren
und erbärmlichen Betrangnußen, Undertrück: und Beschädigungen vieler armen
unschuldigen Leuthen undt Underthanen. Damit solle dem hohenzollerischen Haus
durch alle fürträgliche Müttel wider aufs möglichsts auff geholffen, alle wuderrecht-
liche Proceduren abgestellt [und] die vor Augen schwebende Unordnungen verbessert
[werden]351. Was hier in allgemein gehaltenen Formulierungen und dennoch
unmissverständlich über die skandalösen juristischen Praktiken in der altehrwürdigen
geforsteten Grafschaft gesagt wird, konzentriert sich nun auch in der Argumentation
der kaiserlichen Subdelegierten auf zwei Personen: Das Schicksal der von Eitel

348 Vgl. oben S. 25.

349 StAS, Dep. 39 (FAS), HH1, Rub. 53, Nr. 781: Copia Ihrer frstl. dht. Erzherzogen Ferd.
Carls zu Osterreich von dero Subdelegierten in der zollerischen Hechingenschen Information
und Inquisitionssachen erstatteten Relation, Hechingen, de dato 9. May Ao. 1633. In diesem
Schreiben Ferdinand v. Hochbergs und Dr. Wagners erwähnen die beiden zwei emstlich[e]
Befehle des Kaisers vom 21. Oktober und 17. November 1654.

350 Ortlieb (wie Anm. 42), S. 237, Anm. 279: Bericht Dr. Johann Wagners an Ferdinand Karl
Erzherzog von Österreich, dat. Rottenburg, 9. Februar 1655.

351 StAS, Dep. 39 (FAS), HH1, Rub. 53, Nr. A781: Copia Juramenti. Johann Adolph Krebs
von Bach, Dr. Johann Wagner und Jacob Rudolff Streitt von Immendingen an die städtischen
Beamten und die Hechinger Bürgerschaft sowie die Vögte, Beamte und Untertanen der Landgemeinden
, dat. Hechingen, den 6.3.1655.

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