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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0455
Dietrich Bulach

Friedrich seit Monaten im Burgverlies schmachtenden Weißgerberin Anna Maria
Grün und ihres im Stadtgefängnis angeketteten Vaters wird für die kaiserlichen Sub-
delegierten zum willkommenen politischen Fanal, um den Fürst von Hohenzollern-
Hechingen zu entmachten. Es sei, so Dr. Wagner in einem Schreiben an Erzherzog
Ferdinand Karl, schließlichen landt: und reichskhündtig, dass mit etlichen armen
unschuldigen Underthanen der regierende Herr zu Zollern sehr harte und vast
unchristliche Procedurn gefüehrt [und] eine arme Burgersfrau sine ullis indiciis auf
die Vestung führen, daselbsten carcerieren, torquieren, und neben ihrem unschuldigen
Vattern [...]in Eyßen und Banden härtiglich einschliessen, und uhel tractirn
lassen352.

War es dieser enorme politische Druck oder wirklich nur ein wegen annahender
österlichen Zeit aus sonderbaren Gnaden ergangener Akt Eitel Friedrichs353? Jedenfalls
wird dem Vater der Weißgerberin, Balthas Grien, von seinem Fürsten Mitte März
plötzlich Hafterleichterung gewährt, indem er anordnet, den Gefangenen in seiner
Zelle wenigstens der Eißen und Banden zu entledigen. Allerdings muss der Schuster
eine schriftliche Erklärung abgeben und diese dem Schultheißen Melchior Henlin
gegenüber zusätzlich mit einem leiblichen Eid besiegeln, dass er sich seines übrigen
bürgerlichen Gefenknus weder mit Gewalt bis noch anderen Vortheiligkeiten nit
befreyen, sondern darinnen bis uff [...] fernere gn. Disposition [...] bestandiglich
verbleiben wolle. Einen konkreten Einfluss auf das Vorgehen der kaiserlichen Kommission
sollte diese fürstliche Maßnahme, so sie als „Geste guten Willens" gedacht
war, jedoch nicht haben. Am 3. April ergeht - zeitgleich mit einem erneuten Rechtfertigungsversuch
Eitel Friedrichs354 - eine Mitteilung der Subdelegierten Ferdinand
von Hochberg, Dr. Johann Wagner und Hans Jacob Datt zu Dieffenau an Fürst Eitel
Friedrich zu Hechingen oder wo Ihr Frst. Gnd. anzutreffen sez355. Ihm sei ja ge-
nuegsamb bekhandt [...], das die von vilen Jahren hero in der gefürsten Graf schafft
Hochenzollern under dero Regierung hocherwachsene schädliche Unordnungen und
Confusionen nach so vilfältigen Ermanungen nicht abgestellt, sonder je länger je
mehr zue lob. zollerischen Familie und dero Landt und Leüthen vast unvermeidlichen
Undergang täglich zuenemmen und geduldet worden. Mit Hinweis auf die
beiden letzten Kommissionsbeschlüsse vom 22.9.1653 und 1.4.1654 wird dem
Fürsten samt seinen Brüdern mitgeteilt, dass man endtschlossen sei mit der Verrichtung
dieses Kommissionsauftrages am Zinstag den 22. dieses lauffenden Monats
in Hechingen den Anfang zuemachen. Und haben E. Fürstl. Gn. solches hiemit zue
dem Ende ankhünden und notificieren wollen, damit Sie sich um Ihrer dabey ver-
sierenden Interesse willen mit aller angelegner Notturftt bis dahin gdg. gefasst halten,
und an Ihrem Orth befürdern helfe, was allerhöchst besagter Rom. Kay. May.
Intention und Verordnung gemäß ist. Auf diese ultimative Ankündigung hin bittet

352 Wie Anm. 349.

353 Wie Anm. 316. Hier fol. 149, dat. 22.3.1655.

354 StAS, Dep. 39 (FAS), HH1, Rub. 53, Nr. A 794: Casus substantialiter. Schreiben Fürst
Eitel Friedrichs, ohne Nennung eines Adressaten (Kopie), dat. 3.4.1655.

355 Wie Anm. 274. Hans Jacob Datt war erzfürstlicher Rat, Hauptmann und Verwalter der
Grafschaft Hohenberg und nur vorübergehend als Subdelegierter tätig.

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