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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0460
Der Fürst und „seine" Hexe

Daraufhin beschlossen die Subdelegierten, mit anderm Ernst in die Sach zugehen375
. „Nach Auffassung der Subdelegierten hinderliche fürstliche Verordnungen
", so Eva Ortlieb, „wurden kassiert, als überflüssig oder inkompetent angesehene
Beamte und Diener entlassen und statt dessen vier qualifizierte Amtleute sowie ein
Oberstleutnant als Inspektor für die Festung eingestellt376. Die Festungsbesatzung
ebenso wie die hohenzollern-hechingschen Untertanen mussten einen neuen Eid
schwören, wonach sie ihren Verpflichtungen gegenüber dem regierenden Fürsten
zwar weiterhin nachkommen sollten, daneben aber dem Kaiser und der auf seine
Anordnung hin bestellten Regierung gehorsam zu sein hatten [...]. Diese Verpflichtung
galt, wie ausdrücklich festgehalten wurde, auch für den Fall, daß der regierende
Fürst Eitel Friedrich von Hohenzollern, seine Brüder oder sonst jemand sich den
Anordnungen der neuen Regierung widersetzen sollte, wofür die Untertanen des
kaiserlichen Schutzes versichert wurden. [...] Zum Oberamtmann und damit Leiter
der neuen Regierung bestellte man den badischen Subdelegierten Jacob Rudolph
Streit von Immendingen. Sein Amtseid verpflichtete ihn neben den kaiserlichen
Kommissaren zwar auch auf den regierenden Fürsten und die beiden Grafen von
Hohenzollern, enthielt aber ähnlich wie der Eid der Untertanen einen Zusatz,
wonach jeder Eingriff der hohenzollerischen Brüder in die Amtsgeschäfte den
Kommissaren mitzuteilen und im Zweifelsfall deren Anordnungen zu folgen sei.
Damit war die Regierungsgewalt in Hohenzollern-Hechingen de facto an die kaiserliche
Kommission und die von ihr bestellte Verwaltungsspitze übergegangen377".
Eitel Friedrich blieb zwar formal regierender Landesherr, war aber praktisch entmachtet
.

375 Wie Anm. 369.

376 Ortlieb (S. 244, Anm. 313) weist darauf hin, dass aus dem Bericht der Subdelegierten
nicht ersichtlich sei, welche Ämter neu besetzt wurden. Aufgrund „späterer Quellen" gehe sie
davon aus, „daß dazu in jedem Fall der Kanzleiverwalter, der Rentmeister und der Schultheiß
gehörten, die zusammen mit dem Oberamtmann das hechingische Oberamt bildeten. [...] Mit
dem vierten Beamten", glaubt sie, „könnte der Oberamtmann selbst, möglicherweise aber auch
der Kommandant der Festung oder ein Forst- und Jagdmeister gemeint sein, auf dessen Bedeutung
die Subdelegierten Streit und Wagner ausdrücklich hingewiesen hatten."

Entlassen wurde in der Tat der bisherige Registrator Georg Baltasar Grävenstein (wie Anm.
298); Rentmeister Hainrich Ehringer wurde am 8.6.1655 durch Joachim Ripp ersetzt (vgl.
StAS, Hol, T 8, Audienzprotokolle Bd. 99, fol. 150.) und die Stelle des 1655 amtierenden Stadtschultheißen
Melchior Hänlin übernahm ein Jahr später der langjährige Stadtschreiber Hans
Bernhard Müller (StAS, Hol, T 7, Jahrgerichtsprotokolle, 10.1.1657, fol. 336). Lt. Egler (wie
Anm. 82), S. 141, wurde „ein Oberstleutnant Hildebrandt [den Ortlieb in anderem Zusammenhang
auch erwähnt, s. S. 207 und 247], der 'sehr hitzig war und seine Sache auf Soldatenmanier
machen wollte', [...] zum Oberjägermeister, Rat und Inspektor der Burg ernannt."
Der bisherige Kommandant, Johann Jacob Schneider, blieb weiterhin als Leutnant auf Hohenzollern
. Am 16.7.1655 bittet er Dr. Wagner um die versprochen Erstattung von 83 fl 24 kr
wegen seiner Außgab von der Weißgerberin halber (StAS, Dep. 39 (FAS), HH1, Rub. 53,
Nr. A 731, Faszikel II: Johann Jacob Schneider, Leutnant auff Hohenzollern an den ständigen
Herrn Landhauptmann und an Herrn Dr. Wagner, dat. 16.7.1655).

377 Ortlieb (wie Anm. 42), S. 190f.

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