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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0463
Dietrich Bulach

sten Oberamtman Johann Wilhelm Schweglern zuverantwurten firzuhalten sind,
befassen sich die ersten vier Fragen mit diesem Fall. Schon die Fragestellung macht
dabei deutlich, dass Streit dem ehemaligen Oberamtmann und seiner Frau die Hauptschuld
für den Verlauf des Prozesses in die Schuhe zu schieben versucht. Vielleicht
geht es ihm dabei um die Statuierung eines Exempels, mit dem er den hohenzolleri-
schen Untertanen seine Autorität und Durchsetzungsfähigkeit demonstrieren will,
oder Schwegler soll zum Sündenbock gemacht werden, um die durch den rechtswidrigen
Hexenprozess ohnehin arg in Mitleidenschaft gezogene Reputation des
Fürsten nicht noch mehr zu beschädigen385. Will man dem widerspenstigen Monarchen
auf diese Weise noch einmal eine „goldene Brücke" bauen, um ihm das Akzeptieren
der Kommissionsmaßnahmen doch noch möglich zu machen?

Die Fragen des neuen Oberamtmanns an seinen abgesetzten Vorgänger können
jedenfalls eine tendenziöse Absicht kaum verbergen. Was das für eine Salbe gewesen
sei, wird Schwegler erstlichen gefragt, die er unter dem Vorwandt, [er] hete solche in
der Weißgärberin Hauß gefunden, dem Fürsten auf so unverantwortlich^] Weise
nahegebracht, dass er an der jenigen Ungelegenheit, darinnen sich anietzo Ihre Fürstl.
Gn. befunden [...] nit die wenigste Ursach habe? 2. Warumben sein Hausfrau ein
schwartzen Haanen begehrt, und solchen mit gemelter Salb under den Fligelin
geschmiert? 3. Auß waß Ursachen sie in Herrn Graff Leopolds Zimmer das Täfer
abgebrochen und mit andern der Zauberey ähnlichen Sachen Ihre frl. Gn. bethören
helffen? 4. Warumben er wieder Gewissen gehandlet, in deme er wohl sehen künden,
dass mit der Weißgärberin wider Recht procedirt, er darzu geholffen, gerathen, der
Tortur beygewohnt und Ihr fürstl. Gn. seiner Pflückten nach von solchem unbefueg-
ten Vornemmen nit dehortiert [abgeraten]? Schwegler wehrt sich gegen die Vorwürfe
und Unterstellungen, so gut er kann. Er bestreitet, mit den unter Punkt 1 bis 3 angesprochenen
Vorgängen überhaupt etwas zu tun gehabt zu haben. Was aber die
Weißgerberin angehe, habe er den Fürsten sogar wegen dieser Action etlichmahl
dehortiert, so aber ehemahlen nichts bey derselben verfangen [erreichen] wollen, und
uff ein Zeit, alß er wider uff Zollern erfordert worden, und sich ein Nachrichter alda
befunden, haben Ihre fürstl. Gnaden ine bej der Hand genommen und bevohlen, er
solle hergehn, und nur dz Protocoll füehren, so er gethun.

Doch Johann Wilhelm Schwegler, der frühere Oberamtmann, kommt in noch
größere Bedrängnis, als ihm im Verlaufe der folgenden drei Verhörtage weitere Verfehlungen
vorgehalten werden. So sei ihm bereits im Jahre 1651 durch die damals in
Hechingen anwesende Subdelegationskommission verschiedene Punkte vorgelegt
worden, deren er sich hätte verantworten sollen, was aber noch zur Zeit nit beschehen
sei. Darüber hinaus werden ihm aus seiner früheren Amtszeit finanzielle Unregelmäßigkeiten
vorgeworfen. Unter anderem klagen die von Grosselfingen gegen ihn,
er habe während des Krieges den frantzösischen Völckhern [...] mehr nit alß 17
Rationen abführen müssen, nach Grosselfingen aber Presser hinausgeschickt [und]

385 Oestmann (wie Anm. 35) weist in seiner Arbeit nach, dass „bereits die Eröffnung eines
kammergerichtlichen Verfahrens von den Hexenverfolgern als Niederlage und peinliche
Schmach empfunden wurde" (S. 336).

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