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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0464
Der Fürst und „seine" Hexe

18 von Ihnen erzwungen. Man wolle die zuviel bezahlte Ration im Wert von 70 Gulden
zurück386. Ein noch schwerer wiegender Vorwurf gegen seine Amtsführung
betrifft die ersten Nachkriegsjahre. Damals seien der Stadt und den Dorfschaften
bey der Schütz: und Buechenauischen Einquartierung insgesamt 20 Reiterrationen
von der Generalität aus Mitleid erlassen worden. Schwegler, als Leiter des zuständigen
Direktoriums, habe allerdings behauptet, es seien nur 20 halbe Rationen gewesen,
was inzwischen jedoch eindeutig widerlegt sei. Nachdem Zeugenbefragungen die
gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestätigen, wird diese Sachen uff güetliche Inter-
position dahin gemüttelt, und verabschiedet, dass Dr. Schwegler der Stadt und den
Dorfschaften insgesamt 250 fl in drei Jahresraten zu erstatten habe. Denn die genannten
Rationen seien durch seine Fahrlässigkeit verabsaumbt und hünderschlagen
worden.

Mit dieser relativ glimpflichen Entscheidung hätte der frühere Oberamtmann vielleicht
noch leben können. Doch im Laufe der nächsten Verhandlungstage erscheinen
weitere Zeugen auf der Kanzlei, die hinsichtlich des Hexenprozesses sowohl ihn als
auch seine Frau belasten. Der ehemalige Registrator Georg Balthasar Grävenstein
weiß zu berichten, dass die beiden underschidlichmahl durch den Kirchgang von der
Stattmaur haimblich zue Ihr fürstl. Gn. khummen seien. Auch habe ihm der geweste
Cammerdiner Jung Johann Hülg erzählt, als er mit Schwegler einmal zu Heilbrun
gewesen, habe /Schwegler] alldorten ein Huoffsalben erkhaufft. Es könne sich dabei
durchaus um die später vorgelegte vermeintliche Hexensalbe gehandelt haben.
Schließlich sei ihm wohlwissent [■■■], dz Schwegler in der Weißgerberin Process
gebraucht worden. Besagter Hülg und Spitalmeister Hans Schuppart wiederum
bestätigen, dass dessen Ehefrau bei den Such- und Vernichtungsaktionen hinsichtlich
vermuteter Zaubergegenstände beteiligt gewesen sei. Zu guter Letzt wird die freigelassene
Weißgerberin Anna Maria Grün selbst vernommen. Sie sagt aus, dass alle
übrige Ambtleüth, sich ihrer Gefangenschafft und Tortur kheines wegs annemmen
wollen. So baldt nur der geweste Oberambtman Schwegler darzu khummen, seye
sie an die Tortur geschlagen und gepeinigt worden, wie dann gleich anfangs er,
Schwegler, vor der Tortur sie examiniert, sie solle aussagen, woher Pr. Joseph mit der
wächsinen Kugl khummen. Alß sie geanwortt, sie wisse hiervon nicht, [habe man sie]
alß baldt ahn die Polter geschlagen^7.

Am nächsten Tag, dem 14. Mai 1655, ergeht dann ein endtlicher Beschaidt wegen
Johann Wilhelm Schweglern, gewesten Oberambtman, über die wider ine einge-
wendte Ciagen: Dieweilen uff eingezogene Inquisition gegen und wider Johann Wilhelm
Schweglern, gewesten Oberambtmann und seiner Trauen sich genugsamb und
klar befunden, daß sein Hausfrau Ihre Türstl. Gn. Türst Eytelfriedrich wegen angebrachter
verdächtiger Hexen- und Malefiz Sachen uff ein widriges gantz gefehrlich
und hochsträffliche weiß verlaittet, darauß dann wie notorium vihl Übels und unwiderbringliches
Unheil entstanden. Er Schwegler auch in deme zuvihl und Unrecht
gethun, dass er solches seiner Hausfrauen wissentlich gestattet, das Protocoll bey vor-

386 Wie Anm. 298.

387 Wie Anm. 211 (13.5.1655, fol. 134rff.).

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