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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0486
Rollender Stein und schlafender Kaiser

1. HOHENZOLLER(N): BERG, BURG, DYNASTIE, LAND

Der Name 'Hohenzoller(n)' besitzt eine mindestens vierfache Bedeutung. Er bezeichnet
geographisch einen imposanten, dem Albtrauf vorgelagerten, das Landschaftsbild
prägenden Bergkegel, einen sogenannten Zeugenberg, sodann die auf
diesem Berg erbaute Burg, drittens das in dieser Burg seit dem hohen Mittelalter
ansässige adelige Geschlecht, schließlich ein bis nach dem Zweiten Weltkrieg bestehendes
politisches Gebilde. Territorial zeigen sich die hohenzollerischen Fürstentümer
als ein langer, schmaler, von Württemberg und Baden umgebener Landstrich,
der sich vom Schwarzwald und dem Neckartal bis über die Donau und in die Nähe
des Bodensees hinzog3. In den Hohenzollernschen Landen lebten in der zweiten
Hälfte des 19. Jahrhunderts etwa 67 000 Einwohner. Sie waren mehrheitlich katholisch
, doch nach dem Anschluß an Preußen zählte man bald mehr als 2000 Evangelische
im Ländchen. Seit langem lebten auch einige hundert Juden in Hohenzollern, die
meisten in den jüdischen Gemeinden Hechingens und Haigerlochs.

Dynastie und Land Hohenzollern4 wären politisch wenig bedeutend geblieben,
wenn aus dem Geschlecht nicht zu Beginn des 13. Jahrhunderts die Burggrafen von
Nürnberg hervorgegangen wären, von denen die Markgrafen und Kurfürsten von
Brandenburg, die Herzöge und Könige von Preußen und schließlich die deutschen
Kaiser Wilhelm L, Friedrich III. und Wilhelm II. abstammten. Die erste Burg Hohenzollern
war 1423 von den Schwäbischen Reichsstädten zerstört, seit 1453 aber unter
Mithilfe des Markgrafen Albrecht Achilles von Brandenburg wieder aufgebaut
worden. Im Dreißigjährigen Krieg gelangte sie vorübergehend in den Besitz Württembergs
und Bayerns, danach besetzten Kaiserliche die Burg. Osterreich hielt seit
1667 gegen jährlich 5000 fl. ein Besatzungsrecht bis zum Ende des 18. Jahrhunderts.
Obgleich die Hohenzollern während der gesamten Frühen Neuzeit unter österreichischer
Klientel standen, war das Bewusstsein von der Stammesverwandtschaft der
Hohenzollerischen Fürsten mit ihren preußischen Verwandten nicht ganz verloren
gegangen. Im Jahre 1695 kam es unter Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg zu
einem förmlichen Pactum gentilitium zwischen den drei brandenburgischen Linien
und den beiden süddeutschen zollerischen Häusern, das den Kurfürsten als Familienoberhaupt
anerkannte und eine Versicherung des gegenseitigen Beistands in Krieg
und Frieden enthielt. Für den Fall des Aussterbens der süddeutschen Linien sollte

3 Vgl. zur Geschichte Hohenzollerns generell: Preußen in Hohenzollern. Begleitband zur
Ausstellung Sigmaringen 1995. Hrsg. vom Haus der Geschichte Baden-Württemberg und dem
Staatsarchiv Sigmaringen. Sigmaringen 1995; als neueste Gesamtdarstellung: Fritz Kallenberg
(Hrsg.): Hohenzollern. Stuttgart 1996.

4 Vgl. als kurz gefasste Ubersicht der dynastischen Verflechtungen Fritz Kallenberg: "Vom
Fels zum Meer". Die Politisierung der dynastischen Beziehungen der schwäbischen zu den
brandenburg-preussischen Hohenzollern. In: Ernst Schulin (Hrsg.), Gedenkschrift für
Martin Göhring. Studien zur europäischen Geschichte, Wiesbaden 1968, S. 200-213;
Hartmut Boockmann: Vom Fels zum Meer. Die süddeutschen und die preußischen Hohenzollern
im 19. Jahrhundert. In: Forschungen zur brandenburgischen und preußischen
Geschichte, Neue Folge 10 (2000) S. 141-156.

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