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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0519
Joachim Lilla

rieh Lammers; skeptisch standen den Vorhaben auch der preußische Finanzminister
Johannes Popitz und Görings Staatssekretär Paul Körner gegenüber. Das Entscheidung
Hitlers war eindeutig: Eine Zusammenlegung von Regierungen mit den am Ort
befindlichen Oberpräsidium soll nicht erfolgen. Diese Entscheidung hat der Führer
getroffen, aufgrund der ihm vom Innenminister vorgetragenen Erfahrungen in
Danzig. Außerdem haben sich eine Reihe von Gauleitern dagegen ausgesprochen,
weil ihnen durch die Zusammenfassung von Oberpräsidium und Regierung das
Oberpräsidium als reine Führungsbehörde verloren gingen. Ihren formalen bürokratischen
Abschluß fand die Angelegenheit durch den Runderlaß des Reichsministers
des Innern vom 31. Mai 1943M: Von dem Herrn Reichsminister und Chef der
Reichskanzlei und dem Leiter der Partei-Kanzlei ist gemeinsam dem Führer darüber
Vortrag gehalten worden, ob im Zuge der Maßnahmen über den umfassenden
Kriegseinsatz die am Dienstsitz eines Reichsstatthalters (Oberpräsidenten) befindlichen
Regierungen mit den Behörden des Reichsstatthalters (Oberpräsidenten)
zusammengelegt werden sollen. Der Führer hat angeordnet, daß eine derartige Zusammenlegung
nicht vorgenommen werden soll.

Ich gebe von vorstehender Anordnung des Führers Kenntnis und ersuche, alle eine
Zusammenlegung vorbereitenden Maßnahmen einzustellen bzw. etwa bereits getroffene
derartige Maßnahmen rückgängig zu machen. Die für Danzig getroffene
Regelung [...] bleibt unberührt.

II. DER VORSCHLAG DER STILLEGUNG DER REGIERUNG
IN SIGMARINGEN

Im Rahmen der „Chefbesprechung"15 am 4. Februar 1943 ist offenbar als Sonderfall
auch die besondere Situation der preußischen Exklave Hohenzollern besprochen
worden. Nur zwei Tage nach dem oben geschilderten Runderlaß vom 11. Februar
1943 teilte der Reichsminister des Innern am 13. Februar 1943 dem Reichsverteidigungskommissar
in Württemberg, dem Württembergischen Innenministerium, dem
Oberpräsidenten der Rheinprovinz in Koblenz und dem Regierungspräsidenten in
Sigmaringen mit, daß er die Tätigkeit der Regierung in Sigmaringen auf Kriegsdauer
stillzulegen und ihre kriegswichtigen Aufgaben den Obersten Württ. Landesbehörden
zur Erfüllung zu übertragen beabsichtige (Anhang 2).

13 StAMS OP 7058, Bl. 38. - Vgl. auch Vermerk von LdR Dr. Reschke über eine Sitzung in
der Parteikanzlei am 24.6.1943, in: StAMS OP 7167, Bl. 173f.

14 StAMS OP 7058, Bl. 40.

15 Hierbei handelt es sich um den sogenannten, am 18.1.1943 eingesetzten „Dreierausschuß"
(auch „Dreimännerkollegium") zur Organisation des totalen Krieges, bestehend aus folgenden
„Chefs": der Leiter der Parteikanzlei und einer der einflußreichsten Ratgeber Hiders, Martin
Bormann; der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei, Dr. Hans-Heinrich Lammers; der
Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel.

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