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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0523
Joachim Lilla

10). Wie weit hiernach die Überlegungen gediehen sind, zeigt eine im Innenministerium
von Ministerialrat Dr. Göbel erstellte Synopse, die die „Sachgegenstände nach
dem Geschäftsverteilungsplan" der Regierung Sigmaringen nach Reichsrecht und
preußischen Recht auflistet mit Angabe der in Württemberg zuständigen Behörde
sowie Ubersichten über Regelungsbedarf bei weiteren im Zusammenhang mit der
Regierung in Sigmaringen bzw. den Hohenzollerischen Landen bestehenden Einrichtungen
(Anhang 7). Diese Ubersichten veranschaulichen zugleich die starke Bündelungsfunktion
der preußischen Regierungen im Vergleich zur anders gearteten württembergischen
Verwaltung in der Mittelinstanz.

Der Sachstand der Überlegungen im Württembergischen Innenministerium wurde
dann am 1. April 1943 durch Ministerialrat Dr. Göbel in den Entwurf eines
Berichtes an den Reichsministers des Innern gefaßt (Anhang 8). Obwohl dieser
Bericht nicht offiziell abgeschickt wurde27, verdeutlicht er doch den damaligen württembergischen
Standpunkt in dieser Angelegenheit, daß eine wirkliche Bereinigung
und Vereinfachung dann eintreten würde, wenn die beiden hohenzollerischen Kreise
der politischen Einteilung folgend in das Land Württemberg eingegliedert würden.
Falls dieses abgelehnt würde, käme eine Beauftragung württembergischer Behörden
mit den Aufgaben der Regierung Sigmaringen in Betracht: Die Aufgaben des Oberpräsidenten
als ständigen Vertreters der Reichsregierung in der Provinz und als
ständigen Vertreters der preußischen Staatsregierung in der Provinz werden von dem
Reichsstatthalter in Württemberg wahrgenommen. ... Die übrigen Aufgaben des
Oberpräsidenten und die Aufgaben der Regierung werden von den Behörden
wahrgenommen, die in Württemberg für die Besorgung der Geschäfte gleicher Art
zuständig sind.

Hiermit wird deutlich, daß das Württembergische Innenministerium die im
Reichsministerium des Innern favorisierte Übertragung der Aufgaben und Zuständigkeiten
des Regierungspräsidenten Sigmaringen nur auf den Reichsstatthalter und
die Württembergische Landesregierung für nicht praktikabel und realisierbar hielt.
Vor diesem Hintergrund übersandte das Innenministerium am 3. April den Entwurf
des Berichts an das Reichsministerium des Innern an den Reichsstatthalter in Württemberg
, Gauleiter Wilhelm Murr (Anhang 9). Der Vorschlag des Reichsministerium
des Innern sei undurchführbar, denn Reichsstatthalter und Landesregierung würden
sonst mit Aufgaben belastet..., die sie für Württemberg nicht wahrzunehmen haben.
Daher müßten zur Vermeidung von Schwierigkeiten die Geschäfte auf die in Württemberg
zuständigen Behörden (es sind dies sämtliche Ministerien, die Ministerial-
abteilung und sonstige Landesmittelbehörden, das Oberversicherungsamt usw.)
übertragen werden. Hierdurch würde aber eine Verwaltungsvereinfachung auf keinen
Fall eintreten. Daher bat der Württembergische Innenminister den Reichsstatthalter,

27 Er wurde zunächst durch den weiter unten erwähnten Bericht vom 3. April dem Reichsstatthalter
in Württemberg zur Billigung vorgelegt. - Der Bericht wurde zwar auch in der Folgezeit
nicht abgesandt, sein Inhalt aber in einer mündlichen Erörterung von Ministerialrat Dr.
Göbel dem Ministerialrat Klas im Reichsministerium des Innern (Abteilung I) mitgeteilt und
durch diesen auch Staatssekretär Dr. Stuckart zur Kenntnis gebracht (Vermerk Dr. Göbel, 22.
April 1943, HStAS E 151-01/15 Bl. 11/12).

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