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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0525
Joachim Lilla

rialrat Klas bezweifelt. Zur Frage der Schwierigkeiten mit der Anwendung preußischen
Rechts durch württembergische Behörden wurde von Klas der Gedanke einer
Ermächtigung der württembergischen Landesregierung zur Angleichung des Preuss.
Rechts an das Württembergische in Hohenzollern ins Spiel gebracht. Als Ergebnis der
Besprechung vom 16. April faßte Göbel zusammen, daß Staatssekretär Dr. Stuckart
erklärt habe, er wolle in erster Linie die Eingliederung nach Württemberg vorschlagen
. Er hat allerdings deutlich zum Ausdruck gebracht, daß er nicht an eine Zustimmung
des Führers hierzu glaube10. Uber den Verlauf der Besprechung im einzelnen
unterrichtet eine Aufzeichnung von Oberregierungsrat Benz vom Reichsstatthalter in
Württemberg (Anhang 11). Hiernach kündigte Staatssekretär Dr. Stuckart mit, er
werde aber in seinem Bericht an den Dreierausschuß (Bormann-Keitel-Lammersil)
beantragen, die Stillegung der Regierung Sigmaringen (gewissermaßen) als erste
Stufe durchzuführen einschließlich der Ermächtigung Württembergs zur Angleichung
despreuß. Rechts an das württembergische. Er werde aber in seinen Bericht
die Bemerkung einflechten, daß an sich die völlige Eingliederung nach Württemberg
die beste Lösung wäre.

Entsprechend diesem Votum von Stuckart schlug der Reichsminister des Innern
am 12. Mai 1943 dem „Dreierausschuß" (Bormann, Lammers, Keitel) alternativ vor,
die Hohenzollerischen Lande mit Württemberg zu vereinigen oder die Regierung in
Sigmaringen stillzulegen und ihre Zuständigkeiten auf württembergische Behörden
zu delegieren, wobei das württembergische Innenministerium ermächtigt werden
sollte, eine Angleichung des in Hohenzollern anzuwendenden preußischen Landesrecht
an das württembergische Landesrecht vorzunehmen (Anhang 12).

In der Reichskanzlei wurden bereits am 19. Mai 1943 Zweifel geäußert, ob der Führer
angesichts seiner jüngsten ablehnenden Entscheidung eine Neuorganisation der
hohenzollerischen Gebiete billigen wird*2. Nach einer persönlichen Erörterung Lammers
mit Reichsleiter Bormann war man darüber einig, daß der Fall Sigmaringen in
die frühere Entscheidung des Führers über die NichtStillegung von Regierungen einbezogen
werden kann**. Diesen Sachverhalt teilte der Chef der Reichskanzlei am 4.
Juni 1943 dem Reichsminister des Innern mit (Anhang 13)34. Um eine Stellungnahme
des Preußischen Ministerpräsidenten zu erhalten, wandte sich der Reichsminister des
Innern am 9. Juni erneut an diesen. Der preußische Ministerpräsident teilte dem
Reichsminister des Innern dann aber am 2. August 1943 mit, daß im Hinblick auf die
Führerentscheidung vom 10. Mai 1943 auch die Zustimmung der zu der von Ihnen
mit Schreiben vom 12. Mai d. J. vorgeschlagenen Totallösung (Eingliederung des
Regierungsbezirks Sigmaringen nach Württemberg) nicht zu erlangen sein dürfte

30 Vermerk von Ministerialrat Göbel, 22.4.1943, HStAS E 151-01/15 Bl. 11.

31 Vgl. Anm. 15.

32 Vermerk von Reichskabinettsrat Dr. Ficker für Reichsminister Dr. Lammers, 19.5.1943,
BArch R 43 11/649, Bl. 213f.

33 Vermerk Lammers, 1.6.1943, ebd. Bl. 214.

34 Das Württembergische Innenministerium (Ministerialrat Dr. Göbel) wurde am 15. Juni
1943 vom Reichsministerium des Innern (Ministerialrat Klas) in einem Privatdienstschreiben
hierüber unterrichtet, HStAS E 151-01/15 Bl. 13.

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