Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0527
Joachim Lilla

Sehr distanziert, da er keine Verwaltungsvereinfachung sah, sondern Verwaltungsmehrarbeit
befürchtete, äußerte sich auch der Regierungspräsident in Sigmaringen
zur vom Reichsminister des Innern angeregten Beseitigung der Gebietseinschlüsse im
Raum um Sigmaringen, obwohl er streng genommen am Verfahren nicht beteiligt
war, da ihm der Erlaß des Reichsministers des Innern nur nachrichtlich zugegangen
war. Da der Bericht des Regierungspräsidenten vom 13. Juli 1943 (Anhang 16) sich
jedoch aus hohenzollerischer Sicht grundsätzlich - er versteht sich als Untersuchung
über die Exklavenbereinigung - mit dieser Frage auseinandersetzt, sei er gewissermaßen
das letzte Wort in dieser Angelegenheit, die erkennbar dann auch - wohl vor
dem Hintergrund des weiteren Kriegsverlaufs - nicht weiter verfolgt worden ist.

Unter völlig veränderten Vorzeichen, nach dem Zusammenbruch 1945, fand dann
das administrative und geographische Problem „Hohenzollern" seine Erledigung,
wenngleich in einem gänzlich anderen Sinne, als es sich die Akteure von 1943 hätten
vorstellen können.

ANHANG 1

Reichsminister des Innern an Reichsstatthalter in Danzig, 26. November 1942

Auszugsweise Abschrift - StAMS OP 7058, Bl. 4 f.

1. [...] Die aufgrund gesetzlicher oder sonstiger Bestimmungen zur Zuständigkeit
des Regierungspräsidenten gehörenden Dienstgeschäfte werden in Ihrer Behörde
unter der Behördenbezeichnung ,Der Regierungspräsident in Danzig' bearbeitet.
Ich ermächtige Sie, einen Beamten Ihrer Behörde zu beauftragen, diejenigen
Sachen abschließend ,In Vertretung des Regierungspräsidenten' zu zeichnen, die
bisher von dem Regierungsvizepräsidenten gezeichnet worden sind. Soweit aufgrund
bestehender Bestimmungen gegen den Bescheid des Regierungspräsidenten
die Beschwerde an den Reichsstatthalter gegeben ist, ist von Ihnen Vorsorge zu
treffen, daß die abschließende Zeichnung des Beschwerdebescheides nicht durch
den gleichen Beamten wie bei der Bearbeitung unter der Behördenbezeichnung
,Der Regierungspräsident in Danzig' erfolgt.

2. Vom Zeitpunkt der Zusammenlegung ab sind die Beamten, Angestellten und
Arbeiter, soweit sie [...] zu Ihrer Behörde übertreten, Beamte usw. dieser Behörde
und unterstehen Ihnen als Dienstvorgesetztem.

3. Haushaltsmäßig werden die infolge der Zusammenlegung bei Ihrer Behörde erforderlich
werdenden Stellen vom Rechnungsjahr 1943 ab bei Ihrer Behörde ausgebracht
. Die Ansätze für die Behörde des Regierungspräsidenten fallen von diesem
Zeitpunkt ab fort. Entsprechendes gilt für die sächlichen Verwaltungsausgaben.
[...]

4. Die Bearbeitung der bisher beim Regierungspräsidenten in Danzig angefallenen
Geschäfte erfolgt mit der Zusammenlegung einheitlich in den einzelnen Abteilungen
Ihrer Behörde. Eine Aufgliederung nach Geschäften des Reichsstatthalters
und des Regierungspräsidenten findet nicht statt. Vielmehr ist durch einen einheitlichen
Geschäftsverteilungsplan für eine zweckmäßige Zusammenfassung der

512


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0527