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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0535
Joachim Lilla
ANHANG 6

Württembergischer Innenminister an Reichsminister des Innern, 23. Februar 1943

Fernschreiben, mascbr. Entwurf- HStAS E 151-01/15 Bl. 5

Nr. I 239

Vorläufige Prüfung ergibt nur geringe Einsparung von Arbeitskräften wegen Verschiedenheit
des Landesrechts. Größere Vereinfachungen sind bei völliger Vereinigung
mit dem Land Württemberg zu erzielen. Trotzdem wird Übernahme der
Geschäfte auf württ. Oberste Landesbehörden befürwortet. Anstelle des Oberpräsidenten
müßte in Schulsachen der Württ. Kultminister, in Umlegungssachen der
Württ. Wirtschaftsminister treten.
Dr. Schmid

ANHANG 7

Gegenüberstellung der Zuständigkeiten des Regierungspräsidenten Sigmaringen
nach Reichs- und Landesrecht und der jeweils zuständigen württembergischen
Behörden, März 1943

Maschr. Ausfertigung - HStAS E 151-01/15 Bl. 6

Sachgegenstände nach dem Geschäftsverteilungsplan

Reichsrecht48

Reichsverteidigungsangelegenheiten
Abwehrsachen
Militärsachen
Justitiar
Wahlsachen

Preußisches Recht

Justitiar

Landeshoheitssachen
Kassensachen

In Württemberg
zuständige Behörde

Im wesentlichen Innenministerium
Je nach Sachgegenstand
Innenministerium
Je nach Sachgegenstand
Innenministerium
Innenministerium
Je nach Sachgegenstand
Allgemein:
Finanzministerium

48 Sachgegenstände, für die Reichs- und preußischen Landesrecht maßgeblich ist, werden - im
Gegensatz zur Vorlage - in beiden Spalten angegeben.

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