http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0535
Joachim Lilla
ANHANG 6
Württembergischer Innenminister an Reichsminister des Innern, 23. Februar 1943
Fernschreiben, mascbr. Entwurf- HStAS E 151-01/15 Bl. 5
Nr. I 239
Vorläufige Prüfung ergibt nur geringe Einsparung von Arbeitskräften wegen Verschiedenheit
des Landesrechts. Größere Vereinfachungen sind bei völliger Vereinigung
mit dem Land Württemberg zu erzielen. Trotzdem wird Übernahme der
Geschäfte auf württ. Oberste Landesbehörden befürwortet. Anstelle des Oberpräsidenten
müßte in Schulsachen der Württ. Kultminister, in Umlegungssachen der
Württ. Wirtschaftsminister treten.
Dr. Schmid
ANHANG 7
Gegenüberstellung der Zuständigkeiten des Regierungspräsidenten Sigmaringen
nach Reichs- und Landesrecht und der jeweils zuständigen württembergischen
Behörden, März 1943
Maschr. Ausfertigung - HStAS E 151-01/15 Bl. 6
Sachgegenstände nach dem Geschäftsverteilungsplan
Reichsrecht48
Reichsverteidigungsangelegenheiten
Abwehrsachen
Militärsachen
Justitiar
Wahlsachen
Preußisches Recht
Justitiar
Landeshoheitssachen
Kassensachen
In Württemberg
zuständige Behörde
Im wesentlichen Innenministerium
Je nach Sachgegenstand
Innenministerium
Je nach Sachgegenstand
Innenministerium
Innenministerium
Je nach Sachgegenstand
Allgemein:
Finanzministerium
48 Sachgegenstände, für die Reichs- und preußischen Landesrecht maßgeblich ist, werden - im
Gegensatz zur Vorlage - in beiden Spalten angegeben.
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