http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0539
Joachim Lilla
Provinzialbehörden, soweit sie für den Reg.-Bezirk Hohenzollern selbständig
errichtet sind
Staatsarchiv in Sigmaringen Aufsicht des Württ. Kultministers
Oberaufsicht: Preuß. Ministerpräsident
Leitung: Generaldirektor der
Staatsarchive
Aufsicht des Regierungspräsidenten
erstreckt sich im wesentlichen auf äußere
Betreuung.
Oberfischmeister für die Hohenz. Lande Bleibt bestehen
Hohenzollerische Feuerversicherungs- Besonders zu regeln
anstalt
Die Verwaltung wird von der Regierung
in Sigmaringen geführt. Die Unterlagen
werden von der Feuerversicherungsanstalt
selbst beschafft. Die Abschätzungen
geschehen nebenamtlich.
Unfallversicherungskasse für die Feuer- Müßte wohl bestehen bleiben
wehren des Reg.-Bez. Sigmaringen
Leiter: Landesdirektor
Provinzialbehörden der Rheinprovinz, die sich auch auf den Regierungsbezirk
Hohenzollern erstrecken
Landesversicherungsanstalt
Rheinprovinz in Düsseldorf
Rheinische Landwirtschaftliche
Berufsgenossenschaft in Düsseldorf
Gemeindeunfallversicherungsverband
Rheinprovinz und Hohenzollern
Abgabe von Hohenzollern an die
Landesversicherungsanstalt Württemberg
wäre unabhängig von der Übernahme der
übrigen Verwaltung anzustreben
(Heilverfahren, Tuberkulosehilfe)
Ebenso
Anschluß an den Gemeindeunfallversicherungsverband
Württemberg ist
möglich
Im Anschluß hieran wäre auch die Frage
zu prüfen, ob nicht die Gemeinden und
Kreise des Reg.-Bez. Hohenzollern der
Landesdienststelle Württemberg des
Deutschen Gemeindetags zuzuteilen
wären. M. E. wäre dies die gegebene Folge
der Übernahme der Verwaltung auf
württembergische Behörden.
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