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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0548
Die Erörterung der Stillegung der Regierung Sigmaringen 1943

ANHANG 11

Aufzeichnung von Oberregierungsrat Dr. Benz beim Reichsstatthalter in Württemberg
über die Besprechung im Reichsministerium des Innern am 16. April
1943, 19. April 1943

Maschr. Ausfert. - HStAS E 151-01/15 El 12
Nr. C 2 a/13. 14. 15

Betreff: Stillegung der Regierung Sigmaringen

Über diese Frage fand unter dem Vorsitz von Staatssekretär Dr. Stuckart am 16. April
im Reichsministerium des Innern statt, an der Vertreter des preuß. Ministeripräsidenten
(Reg.Direktor Dr. Schräder), des Reichsverteidigungskommissars in Württemberg68
(Oberregierungsrat Dr. Benz), des Württ. Innenministers (Ministerialrat Dr.
Göbel) sowie Regierungspräsident Wilhelm Dreher in Sigmaringen teilnahmen.
Anwesend waren ferner einige Referenten des Reichsinnenministeriums (Ministerialdirigent
Loschelder, Ministerialrat Claß u. a.)69. Einleitend wies Staatsekretär Stuckart
darauf hin, daß die bisherige Prüfung der Frage ergeben habe, daß die einfachste
Lösung die völlige Eingliederung von Hohenzollern nach Württemberg wäre, abgesehen
von einigen Exklaven, die an Baden fallen sollen. Es sei aber nicht damit zu
rechnen, daß der Führer jetzt dem zustimmen werde. Die zunächst vorgeschlagene
Stillegung der Regierung in Sigmaringen und die Übertragung ihrer Befugnisse auf
württ. Behörden ergebe nur verhältnismäßig geringe Personaleinsparnisse, etwa 15
bis 16 Kräfte nach einer Berechnung des Reichsinnenministeriums. Trotzdem möchte
er jetzt diese Maßnahme durchführen, wobei er davon ausging, daß dieser Schritt
präjudiziellen Charakter habe und es ein Zurück nicht mehr geben werde.

Um die Schwierigkeiten zu beseitigen, die daraus entstehen könnten, daß die
württ. Stellen preußisches und württembergisches Recht zum Teil nebeneinander
werden anwenden müssen, will Staatssekretär Stuckart die württ. Landesregierung
ermächtigen, das preußische Recht in Württemberg an Hohenzollern anzugleichen.

68 Ein bemerkenswertes Beispiel für den Kompetenzwirrwarr der NS-Verwaltung: Eine
eigentliche Behörde des Reichsverteidigungskommissars gab es nicht, seine geschäftsführende
Behörde war in Württemberg das Innenministerium, zu dessen Personalbestand Dr. Benz aber
nicht gehörte. Vielmehr war er offenkundig, dies ergibt sich aus seiner Verfügung am Schluß
des Vermerks, beim Reichstatthalter in Württemberg tätig. Reichsstatthalter Wilhelm Murr, der
als Gauleiter zugleich Reichsverteidigungskommissar war, hatte ihn in seiner Eigenschaft als
Reichsverteidigungskommissar als Vertreter entsandt. - Aufschlußreich ist auch der Hinweis
von Dr. Benz weiter unten im Text, er sei als Vertreter des Reichsstatthalters und Reichsverteidigungskommissars
anwendend; eingeladen (und im bisherigen Verfahren beteiligt) war aber
„nur" der Reichsverteidigungskommissar.

69 Teilnehmer seitens des RMdl waren neben Staatssekretär Dr. Stuckart: Ministerialrat Klas
(Abteilung I), Ministerialdirigent Dr. Wilhelm Loschelder und Ministerialrat Frhr. v. Wolff
(Kommunalabteilung), Ministerialrat Hans Fabricius (Personalabteilung).

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