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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0549
Joachim Lilla

Staatssekretär Stuckart ging davon aus, daß die Zuständigkeiten des Oberpräsidenten
und der Regierung auf die in Württemberg jeweils zuständigen Stellen zu verteilen
sind und führte einige Beispiele dafür an.

Der Vertreter des Preuß. Ministerpräsidenten erklärte, daß das Endziel die Eingliederung
von Hohenzollern nach Württemberg sei, wohin die Bewohner stammesmäßig
gehören. Es frage sich aber, ob die provisorische Stillegung, die wenig Personalersparnisse
bringe, sich lohne.

Anschließend erklärte Regierungspräsident Dreher-Sigmaringen, daß auch er eine
völlige Eingliederung für die beste Lösung halte. Von einer bloßen Stillegung verspreche
er sich aber keine Verwaltungsvereinfachung, im Gegenteil, das Geschäft der
der württ. Behörden werde sich stark vermehren, die Schwierigkeiten wegen des
Nebeneinander von württ. und preuß. Recht würden erheblich sein. Er sprach sogar
von einem Durcheinander bei den Behörden in Stuttgart als Folge dieser Stillegung.
Auch die Bevölkerung würde Schwierigkeiten machen, und es sei mit einer Zunahme
der Verwaltungsstreitigkeiten beim Verwaltungsgerichtshof in Stuttgart zu rechnen.
Auch wolle ein Teil der Bevölkerung von Hohenzollern im Süden lieber Baden zugeteilt
werden. Hierdurch werde die Frage angeschnitten, ob man nicht den ganzen
Südostteil von Baden nördlich vom Bodensee Württemberg zuteilen müsse.

Darauf erteilte erteilte Staatssekretär Stuckart mir das Wort als Vertreter des Herrn
Reichsstatthalters und RVK [Reichsverteidigungskommissar] in Württemberg. Ich
wies darauf hin, daß der Herr Reichstatthalter bereits schriftlich seine Zustimmung70
zu der geplanten Stillegung gegeben habe und keine besonderen Schwierigkeiten in
der Durchführung sehe. Ich bestritt die Auffassung von Reg.Präsident Dreher,
wonach die Stuttgarter Behörden durch die Übernahme der Regierung in Sigmaringen
überlastet würden. Dies sei um so weniger der Fall, als als der an sich geringe
Geschäftsanfall ja auf mehrere württ. Behörden verteilt werde. Wenn vollends
Württemberg die von Staatssekretär Stuckart in Aussicht gestellt Ermächtigung
erhalte, das preuß. Recht dem württ. Landesrecht anzugleichen, werde die Uber-
tragung dieser Geschäfte noch wesentlich erleichtert. Ich erklärte ferner, daß es nicht
im Sinne des Herrn Reichsstatthalters sei, jetzt in diesem Zusammenhang die Frage
der Gaugrenzen zwischen Württemberg und Baden in der Bodenseegegend anzuschneiden
, dies sei auch nicht nötig. Ich wies im einzelnen auf die zahlreichen engen
Verflechtungen zwischen Württemberg und Hohenzollern hin. Aufgrund dieser
immer enger gewordenen Beziehungen sei der Herr Reichsstatthalter wie Staatssekretär
Stuckart der Auffassung, daß die völlige Eingliederung von Hohenzollern
die beste und einfachste Lösung sei. Ich bat zu prüfen, ob diese Frage nicht doch jetzt
schon entscheidungsreif sei. Wenn sich aber die Eingliederung jetzt nicht erreichen
lasse, dann solle wenigstens die geplante Stillegung und die Übertragung der Geschäfte
des Oberpräsidenten und der Regierung in Sigmaringen auf den Herrn
Reichsstatthalter und die jeweils in Betracht kommenden württ. Behörden durchgeführt
werden unter gleichzeitiger Ermächtigung Württembergs zur Rechtsangleichung
, wie von Staatssekretär Stuckart in Aussicht gestellt.

70 Nicht zu ermitteln.

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