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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0551
Joachim Lilla

hältnismäßig einfache, im Erfolg aber durchschlagende Maßnahme dem Führer in
erster Linie zu empfehlen und seine Zustimmung zu erwirken. Gaugrenzen werden
dadurch nicht berührt, da Sigmaringen bereits heute zum Gau Württemberg gehört
und die in Baden liegenden Exklaven dem Gau Baden zugeteilt sind.

Sollte sich wider Erwarten die Möglichkeit zu dieser bedeutungsvollen umfangs-
mäßig allerdings kleinen Gebietsveränderung nicht ergeben, so bin ich in Übereinstimmung
mit den beteiligten württ. Stellen der Auffassung, daß man die Stillegung
der Regierung Sigmaringen zum nächstmöglichen Zeitpunkt anordnen sollte.

Die Verwaltung der hohenzollerischen Lande wird in der Mittelstufe durch den
Regierungspräsidenten in Sigmaringen und durch den Oberpräsidenten der Rheinprovinz
geführt. Der Oberpräsident der Rheinprovinz ist insbesondere zuständig für

a) die Verwaltung des höheren Schulwesens,

b) für die Aufsicht über den gerichtsärztlichen Ausschuß,

c) für die Angelegenheiten der Eichverwaltung.

Die übrigen Aufgaben der Mittelinstanz liegen, soweit sie auf Landesrecht beruhen
, grundsätzlich beim Regierungspräsidenten in Sigmaringen. Die neueren
reichsrechtlichen Vorschriften haben größtenteils bereits die württ. Landesbehörden
in der Mittelstufe für zuständig erklärt. So werden z. B. die Aufgaben des Landeswirtschaftsamts
, des Bevollmächtigten für den Nahverkehr und des Höheren SS- und
Polizeiführers durch die württ. Landesregierung wahrgenommen. Die unmittelbaren
Reichsbehörden haben den Regierungsbezirk ebenfalls regelmäßig ihren Mittelbehörden
in Stuttgart übertragen, so z. B. die Arbeitsverwaltung, das Oberkommando der
Wehrmacht und im wesentlichen auch die Reichsbahn. Lediglich die Reichspost hat
den Regierungsbezirk Sigmaringen der Reichspostdirektion in Karlsruhe zugeteilt.
Territorial gehört der Regierungsbezirk Sigmaringen noch zur Rheinprovinz hinsichtlich
der Landesversicherungsanstalt, der Provinzialdienststelle des Deutschen
Gemeindetages, der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, des Gemeindeunfallversicherungsverbandes
, der Ruhegehaltskasse, der Witwen- und Waisen-Kasse und
der Zusatzversorgungskasse für die Gemeindeverbände.

Personell umfaßte die Regierung in Sigmaringen ohne die Funkstelle noch 56 Personen
(einschließlich der weiblichen Angestellten). Von den männlichen Beamten und
Angestellten ist ein großer Teil über 60 Jahre alt. 2 Beamte sind bereits über 70 Jahre
alt. Beamte und Angestellte unter 40 Jahren sind fast nicht vorhanden. Daraus ergibt
sich, daß der größte Teil der Beamten und Angestellten nicht mehr voll und wohl nur
noch am derzeitigen Dienstsitz einsatzfähig ist. Im Falle der Stillegung der Regierung
werden die ältesten Angestellten in den Ruhestand treten. Einige Beamte und Angestellte
werden beim Landratsamt oder bei sonstigen örtlichen Dienststellen verwendet
werden können. Für einen anderweitigen kriegswichtigen Einsatz außerhalb
von Sigmaringen werden, wenn man von den von Württemberg für die Verwaltung
von Hohenzollern benötigten Kräften absieht, nur einige weibliche Angestellte und
einige Beamte und männliche Angestellte frei werden. Es wird sich um etwa 20 Beamte
und Angestellte handeln. In personeller Hinsicht ist ein großer Erfolg nicht zu
erwarten.

Trotz dieser geringen personellen Ersparnis möchte ich doch für den Fall der
Nichteingliederung der hohenzollerischen Lande in Württemberg vorschlagen, die

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