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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0553
Joachim Lilla

hat gewisse Bedenken gegen die Übernahme des höheren Schulwesens durch die
württ. Behörden. Er wendet insbesondere ein, daß durch eine solche Maßnahme bei
ihm keine Beamten eingespart würden. Andererseits haben sich die württ. Behörden
ohne weiteres bereit erklärt, die Schulaufsicht über die höheren Schulen in Sigmaringen
von Stuttgart aus wahrzunehmen. Daß hierbei Schwierigkeiten entstehen,
ist nicht anzunehmen. Man wird daher dem Vorschlag Württemberg entsprechen
können.

Von der Übernahme auf die württembergischen Ministerien bleiben in der Ebene
der Regierung zweckmäßigerweise ausgeschlossen:

a) die Regierungshauptkasse

b) die Katasterangelegenheiten, die z. Zt. schon nebenamtlich vom Leiter des Katasteramts
in Sigmaringen geführt werden. Diese Regelung dürfte aufrechtzuerhalten
sein, weil die preußischen Katasterämter z. Zt. noch mit der Durchführung der
Einheitsbewertung für das Finanzamt Sigmaringen beschäftigt sind und weil das
preußische Kataster in seinen Grundzügen auch von dem württ. Kataster wesentlich
abweicht.

c) Das Amtsblatt des Regierungspräsidenten. Es wird bestehen bleiben müssen, da
sonst die hohenzollernschen Dienststellen die Amtsblätter der einzelnen württ.
Ministerien halten müssen und da das Amtsblatt gleichzeitig örtliches Verkün-
dungsblatt ist.

Die Aufgaben des Landeskommunalverbandes, an dessen Spitze der Regierungspräsident
steht, können zu einem Teil auf die Landkreise in Sigmaringen, zum anderen
Teil auf die württ. Landesbehörden übertragen werden. So können z. B. die Geschäfte
des Landesfürsorgeverbandes auftragsweise und für Rechnung des Landeskommunalverbandes
vom württ. Landesfürsorgeverband wahrgenommen werden.
Ebenso ist es möglich, die Aufgaben einiger Anstalten mit dem Sitz in der Rheinprovinz
hinsichtlich Sigmaringen auf die entsprechenden württ. Anstalten zu übertragen
, so z.B. die Aufgaben der Landesversicherungsanstalt, der landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaft, des Gemeindeunfallversicherungsverbandes und der
Landesdienststelle des Deutschen Gemeindetages.

Eine Exklavenbereinigung zwischen Württemberg und Preußen einerseits und
Baden andererseits wird vorgenommen werden müssen, auch wenn von einer Eingliederung
der Hohenzollerischen Lande nach Württemberg Abstand genommen
und nur die Stillegung der Regierung angeordnet wird. Bestehen bleiben zweckmäßigerweise
die württ. Exklaven in Hohenzollern und einige preußische Exklaven in
Baden und Württemberg, die so nahe an der Kreisstadt Sigmaringen liegen, daß ihre
Zuteilung zu den sie umschließenden badischen oder württembergischen Landkreis
in verkehrsmäßiger Hinsicht eine wesentliche Belastung für die Bevölkerung darstellen
würde.

Ich bitte diese Vorschläge zu prüfen und die Entscheidung des Führers hierzu einzuholen
. Der preußische Ministerpräsident, der sich gegen eine solche Maßnahme
nicht ablehnend geäußert hat, hat Abschrift dieses Schreibens mit der Bitte um
Zustimmung erhalten,
gez. Dr. Frick

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