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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0556
Die Erörterung der Stillegung der Regierung Sigmaringen 1943

von Baden

a) Gemeinde Wangen

b) Weiler Dichtenhausen

c) Weiler Adelsreute und
Weiler Topfenhard

Kr. Überlingen
Gemeinde Burgweiler
Kr. Uberlingen
Gemeinde Adelsreute
Kr. Überlingen

B. Auf Baden gehen über

Kr. Sigmaringen
Kr. Sigmaringen

Kr. Ravensburg und
Friedrichshafen

Kr. Sigmaringen
Kr. Sigmaringen

von Preußen

a) Gemeinde Igelswies

b) Gemeinde Thalheim

c) Wohnplatz Mühlhausen Gde. Selgetsweiler

Kr. Sigmaringen

d) Wohnplatz Tautenbronn Gde. Gaisweiler

Kr. Sigmaringen

Kr. Stockach
Kr. Stockach
Kr. Überlingen

Kr. Überlingen

von Württemberg
Ehem. Feste, jetzt Weiler
Hohentwiel und Weiler
Bruderhof

Stadt Tuttlingen
Kr. Tuttlingen

Kr. Konstanz

ANHANG 15

Württembergischer Innenminister an Reichstatthalter in Württemberg,
2.1b. August 194376

Maschr. Entwurf mit hschr. Ergänzungen, HStAS E 151-01/15 Bl. 23
Nr. I 989. 1018

I.

Die zweckmäßigste Zuteilung der in der Anlage zu dem Erlaß des Herrn Reichsministers
des Innern vom 30. Juni 1943 aufgeführten Gebiete dürfte folgende sein:

Wilflingen: Zuteilung zum Kreis Rottweil.

Bärenthal: Zuteilung zum Kreis Tuttlingen.

Beuren: Die Gemeinde ist heute schon dem Parteikreis Tuttlingen zugeteilt. Sie
wird hinsichtlich der Kriegswirtschaft von dem Ernährungs- und Wirtschaftsamt in
Tuttlingen betreut; ebenso gehört sie zum Finanzamtsbezirk in Tuttlingen. Der Bürgermeister
von Bärenthal versieht zugleich die Geschäfte des Bürgermeisters von Beuren
. Dies spricht für eine Zuteilung nach Tuttlingen, wohin nach Auffassung des
Landrats von Tuttlingen auch heute schon die wesentlichsten Wirtschaftsbeziehun-

76 Zur Datierung vgl. Anm. 40.

541


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