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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0557
Joachim Lilla

gen gehen. Nach meiner Beurteilung bestehen jedoch auch noch enge Beziehungen
zu Sigmaringen. Die Verbindungen nach Sigmaringen und nach Tuttlingen sind nicht
wesentlich verschieden. Es wird deshalb noch die Frage zu prüfen sein, ob nicht bei
einer anderweitigen Zuteilung des zwischen den Kreisen Tuttlingen und Sigmaringen
liegenden badischen Gebiets dieses Gebiet mit Einschluß von Beuron zur Stärkung
der Leistungskraft des verhältnismäßig schwachen Landkreises Sigmaringen dorthin
zuzuteilen ist.

Langenenslingen und Billafingen: Auch hier werden wesentliche Geschäfte schon
heute vom Kreis Saulgau aus besorgt. Ein besonderes Interesse des Kreises Saulgau an
der Zuteilung dieser von der Kreisstadt sehr entfernt liegenden Gemeinden besteht
nicht. Ihr wirtschaftlicher Verkehr geht, soweit er sich nach Württemberg erstreckt,
nach Riedlingen. Hebst man auf die Möglichkeit des Verkehrs mit der Kreisstadt ab,
so erscheint die Belassung bei Sigmaringen zweckmäßiger. Dies hätte allerdings die
unerwünschte Folge, daß dann zur Beseitigung eines neu entstehenden Gebietsausschlusses
die württembergische Gemeinde Egelfingen zu Sigmaringen zu schlagen
wäre.

Burgau ist heute schon Teil der württembergischen Gemeinde Dürmentingen und
Kondominat zwischen zwischen Württemberg und Preußen. Es müßte ganz in der
Gemeinde Dürmentingen aufgehen.

Achberg: Zuteilung zum Kreis Wangen. Achberg gehört heute schon zum Hopfengebiet
Wangen.

Wangen und Dichtenhausen: Zuteilung zum Kreis Sigmaringen. Dabei gehe ich
davon aus, daß der Erlaß des Herrn Ministers des Innern nicht dahin zu verstehen ist,
daß die beiden Gemeinden zu bisher württembergischen Kreisen kommen sollen.

Adelsreute: Zuteilung zur Gemeinde Taldorf, Kreis Ravensburg. Dorthin ist der
Weiler schon jetzt bei der Ortsgruppeneinteilung sowie schulmäßig zugewiesen.

Tepfenhard: Zuteilung zur Gemeinde Wolketsweiler, Kreis Ravensburg, wohin
jetzt schon alle Beziehungen gehen.

Igelswies: Soweit dies von hier aus beurteilt werden kann, wäre die Zuteilung zum
Kreis Stockach nicht richtig. Die Verkehrsbeziehungen gehen nach Sigmaringen. Im
Zusammenhang mit einer Gesamtbereinigung müßte vielmehr die Gemeinde Engels-
wies zum Kreis Sigmaringen geschlagen werden, wodurch Igelswies den Charakter
einer Exklave verlieren würde.

Thalheim: Auch hier fehlt es wohl an den Beziehungen zu Stockach. Falls nicht bei
einer endgültigen Bereinigung eine Zuweisung des östlichen Zwischengebiets an
Sigmaringen erfolgt, wobei Thalheim bei Sigmaringen belassen werden könnte, müßte
die Gemeinde mit dem westlichen Zwischengebiet zu Tuttlingen kommen.

Mühlhausen und Tautenbronn: Von einer württembergischen Stellungnahme kann
angesehen werden.

Ehemalige Feste Hohentwiel und Weiler Bruderhof: Rein gebietsmäßig betrachtet
ist gegen die Zuteilung zum Kreis Konstanz nichts zu bemerken, obwohl die Entfernung
nach Konstanz nicht geringer sein wird als diejenige nach der bisherigen
Kreisstadt Tuttlingen. Es ist darauf hinzuweisen, daß sowohl die Feste Hohentwiel als
auch die Domäne Bruderhof Staatsbesitz ist. Die Beseitigung des Gebietsausschlusses
hätte wohl das Gegenteil einer Verwaltungsvereinfachung zur Folge, da die

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