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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0558
Die Erörterung der Stillegung der Regierung Sigmaringen 1943

Verwaltung des staatlichen Besitzes in einem anderen Gau zusätzlich Schwierigkeiten
bringen würde. Bei einer früheren Fühlungnahme mit Baden war deshalb auch für die
Waldungen ein Naturaltausch mit Grenzausgleich an anderer Stelle vorgesehen. Die
Frage des Eigentums an der Feste Hohentwiel, an die sich für Württemberg aus einer
Zeit stärkster staatlicher Zerrissenheit leuchtende vaterländische Erinnerungen knüpfen
, müßte noch besonders erwogen werden.

Ich darf noch die Frage anschneiden, ob nicht ein gemeinschaftlicher Augenschein
bei den wichtigeren oder zweifelhaften Fragen zweckmäßig ist.

IL

Wird die Entscheidung des Führers dahin gehen, daß zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung
Hohenzollern jetzt schon zu Württemberg geschlagen wird, so löst
sich ein Teil der behandelten Fälle von selbst. Andernfalls würde nach dem unter I
Dargelegten bei einer Bereinigung der Gebietsausschlüsse in der Form der Zuteilung
zu dem jeweils umgebenden Gebiet bei verschiedenen Gemeinden ein Zwischenzustand
entstehen, der bei einer endgültigen Bereinigung des ganzen Raums wieder
beseitigt werden müßte. Dies wäre schon wegen der Auswirkung auf die betroffenen
Bevölkerungskreise erwünscht. Der jetzige Zustand hat im allgemeinen zu keinen
besonderen Verwaltungserschwernissen geführt, da zumal da, wie erwähnt, in wichtigen
Beziehungen, wie bei der Kriegswirtschaft, dem Wehrersatzwesen und der Gendarmerieeinteilung
, bereits jetzt die Geschäfte nicht nach der alten Verwaltungseinteilung
, sondern nach der gebietsmäßigen Zugehörigkeit besorgt werden. Dies führt
zu dem Ergebnis, daß die Beseitigung der Gebietsausschlüsse, die doch immerhin
auch mit einer erheblichen Mehrarbeit verbunden ist, zweckmäßigerweise bis nach
Kriegsende zurückgestellt oder zum mindesten auf die Fälle beschränkt wird, in
denen der erstrebte Endzustand heute schon hergestellt werden kann.
Sch[mid]

ANHANG 16

Regierungspräsident Sigmaringen an den Reichsminister des Innern und an
den Reichstatthalter in Württemberg, 13. Juli 1943

Mascbr. Ausfertigung (Durchschrift), HStAS E 151-01/15 Bl 19/20

A. 52. 6

Auf Grund des Erlasses vom 30. Juni lege ich hier eine Untersuchung über die Exklavenbereinigung
vor, die an und für sich zu keiner Verwaltungsvereinfachung, sondern
höchstens zu einer Verwaltungsmehrarbeit führen dürfte, da immerhin badisches,
württembergisches und hohenzollerisches Gebiet wirtschaftliche Einheiten darstellen
, die einmal gesamtmäßig bereinigt werden müssen. Erst dann ist es gegeben, eine
Verwaltungsvereinfachung und einheitliche Wirtschaftsführung mit Rechtsangleichung
durchzuführen.

543


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