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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0562
Die Erörterung der Stillegung der Regierung Sigmaringen 1943

seinen 46 Einwohnern kann Tautenbronn niemals eine eigene Gemeinde bilden. Jede
benachbarte badische Gemeinde ist aber bedeutend weiter entfernt als der jetzige
Gemeindesitz Gaisweiler. Ob dies heute unserer so schwer überlasteten landwirtschaftlichen
Bevölkerung zugemutet werden kann, möchte ich bezweifeln. Hinzu
kommt, daß auch der Sitz der Kreisverwaltung in Uberlingen für Tautenbronn eine
weitere Verschlechterung aus den schon bei Mühlhausen genannten Gründen mit sich
bringen würde.

Ganz besonders ungünstig würde sich aber die Zuteilung der Exklave Billafingen-
Langenenslingen nach Saulgau auswirken. Niemand würde so etwas verstehen. Wenn
Riedlingen noch Kreisstadt wäre, hätte die Zuteilung wenigstens noch den Anschein
einer gewissen Berechtigung, weil die Entfernung von Billafingen nach Riedlingen
13 km beträgt, und nach Sigmaringen 14 km. Aber von Billafingen nach Saulgau über
Riedlingen sind es über 30 km, also mehr als die doppelte Entfernung wie nach
Sigmaringen. Das kann nicht der Sinn und der Zweck der Exklavenbereinigung sein.
Im übrigen ist die Exklave Billafingen-Langenenslingen auch nur 300 Meter vom
Kernland entfernt. Dazwischen schiebt sich die kleine württembergische Gemeinde
Egelfingen, die zwar kartenmäßig (topographisch) wohl mit dem Mutterland durch
einen schmalen, etwa 300 Meter breiten Streifen verbunden ist, in Wirklichkeit aber
selbst einer Exklave gleichkommt, weil sie nur auf dem Weg über Hohenz. Gebiet zu
erreichen ist; denn sie ist weder von Emerfeld noch von Wilflingen aus auf einer
Straße zugänglich.

Es kommt hinzu, daß bei einer Neuaufteilung der Kreise damit gerechnet werden
muß, daß ein Teil der Albgemeinden, insbesondere der Gemeinden um Langen-
enslingen, dem Kreise Sigmaringen zugeteilt wird. In diesem Fall müßte eine erneute
Rückgliederung stattfinden.

Zum Schluß möchte ich auch noch auf Beuron eingehen. Eine Zuteilung an Tuttlingen
bedeutet nur eine kleine Verkürzung von rund 5 km auf der Eisenbahn. Auf
der Landstraße ist Beuron von Tuttlingen aus sehr schwer erreichbar, weil immer die
große Höhe bei Bärenthal zu überwinden ist. Das bedeutet, daß Beuron im Winter
oft wochenlang mit dem Kraftwagen von Tuttlingen aus überhaupt nicht erreichbar
ist.

Das Donautal von Beuron bis Sigmaringen bildet eine geologisch und landschaftlich
in sich geschlossene Einheit, die durch eine 800 Meter hohe Gebirgskette zwischen
Bärenthal und Buchheim nach Südwesten (Tuttlingen) völlig abgeriegelt ist.
Auch geschichtlich hat dieses Gebiet immer zusammengehört; es ist das alte Hohenberger
Land. Die Landeshoheit Hohenzollerns über Beuron datiert nicht erst seit dem
Jahr 1803. Das Vogteirecht Hohenzollerns über Beuron - der Ansatz einer beginnenden
Landeshoheit - bestand schon im 12. Jahrhundert. Mit der Zuteilung der Exklave
Beuron nach Tuttlingen würde übrigens eine völlige Vereinheitlichung doch nicht
erreicht werden, weil der gesamte sehr große Wald- und Domänenbesitz in Beuron-
Bärenthal zur Fürstl. Hohenz. Verwaltung mit dem Sitz in Sigmaringen gehört. Auch
milchwirtschaftlich muß das Gebiet bei der Hohenz. Milchzentrale in Sigmaringen
verbleiben. So ist es zu verstehen, daß Beuron landschaftlich, verkehrsmäßig und
wirtschaftlich von jeher völlig nach Sigmaringen orientiert ist und kaum jemand von
der Bevölkerung eine Zuteilung nach Tuttlingen wünscht.

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