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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0588
Zwangsarbeit und Ausländerbeschäftigung während des Zweiten Weltkriegs in Hechingen

Arbeitsamt Balingen keine serbischen Gefangenen zur Verfügung, die Stadt wurde
mit Datum vom 28. Mai davon in Kenntnis gesetzt. Mit der Zuweisung von serbischen
Krfiegs-JGeffangenen] ist vorerst nicht zu rechnen, vermerkte am 10. Juni der
Sachbearbeiter im Hechinger Rathaus und schloss den Deckel der Akte93.

Im August 1941 bot sich erneut eine Chance. Als das Stammlager in Villingen eine
kleinere Anzahl Russen avisierte, erkundigte sich das Arbeitsamt Balingen telefonisch
bei der Stadt nach dem Bedarf in Hechingen. Am 8. August reagierte das Bürgermeisteramt
mit der Bitte um Zustellung der erforderlichen Vordrucke, wenige Tage
später ging der Antrag für 20 Kriegsgefangene Russen heraus. Aber auch diese
Option erfüllte sich nicht. Am 23. Oktober 1941 schlug das Arbeitsamt den Austausch
französischer gegen russische Kriegsgefangene vor, wobei nur Arbeitskommandos
von mindestens 18 französischen gegen 20 russische Gefangene getauscht
werden sollten. Die Stadt winkte ab: Auf den Umtausch von kriegsgefangenen
Franzosen mit Russen wird verzichtet, hielt am 28. Oktober der Sachbearbeiter im
Hechinger Rathaus in seiner Aktennotiz fest94.

Die Kriegslage brachte es mit sich, dass der Strom an Gefangenen allmählich versiegte
. Die deutsche Wehrmacht eilte nicht mehr von Sieg zu Sieg und lieferte keinen
weiteren Nachschub. Immer spärlicher würden die Zuteilungen von Kriegsgefangenen
, resignierten 1944 die Hohenzollerischen Blätter, als sie für den Ernteeinsatz
warben und die Requirierung von Helfern durch die Ortsbauernführer ankündigten95
. Trotzdem drängte die Stadt beim Arbeitsamt immer wieder auf neue Kriegsgefangene
. Noch am 27. Januar 1944 erinnerte sie an die wiederholten Anforderungen
von weiteren Krfiegs-JGeffangenen] für die Stadtverwaltung als Ersatz für die
eingezogenen Arbeiter96.

Hinzu kam, dass von 1943 an zunehmend französische Kriegsgefangene aus der
Gefangenschaft beurlaubt wurden. Sie erhielten - mit Abstrichen - den Status ausländischer
Zivilarbeiter und unterlagen nicht mehr der Militärgerichtsbarkeit, was
vermutlich eine Verbesserung der Lebenssituation brachte. Entlassene Gefangene
waren nicht mehr im Lager eingesperrt, sondern konnten privat wohnen. Sie sollen
dieselbe Bewegungsfreiheit genießen wie die aus Frankreich gekommenen Arbeiter.
Ihre Uniform tauschen sie gegen Zivilkleider ein; sie sind nur durch eine Kokarde in
den französischen Farben gekennzeichnet. Sie erhalten einen Urlaubsschein, der
ihnen als Ausweispapier dient. Diesen in der deutschen Industrie eingesetzten Kriegsgefangenen
stehen die gleichen Lohn- und Urlaubsbedingungen zu, wie den übrigen
französischen Arbeitern in Deutschland, informierten die Hohenzollerischen Blätter.
Für beurlaubte Kriegsgefangene, die weiter im Lager wohnten, wurden die Sicherheitsmaßnahmen
aufgehoben97. Aus der Gefangenschaft entlassen wurden in He-

93 Ebd.

94 Ebd.

95 Hz. Bl. Nr. 135/12.06.1944.

96 StadtAH, A200 Reg.-Nr. 4733, Kriegsgefangene/Ostarbeiter. 4. Lohnabrechnungen 1943 —
1945.

97 Hz. Bl. Nr. 90/16.04.1943. Der Befehl des Oberkommandos der Wehrmacht vom
20.04.1943 zur Beurlaubung von bis zu 20 Prozent französischer Gefangener in jedem Wehr-

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