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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0594
Zwangsarbeit und Ausländerbeschäftigung während des Zweiten Weltkriegs in Hechingen

Die städtische Ausländerliste vom April 1946 nennt für die Zeit des Kriegs insgesamt
167 Russen. Unter ihnen waren Männer, Frauen und eine nicht unbeträchtliche
Zahl von Kindern - Ostarbeiter, die im Familienverband nach Deutschland kamen,
waren nicht selten. 33 Arbeitgeber werden in der Liste genannt118, von denen die
Stadtgemeinde und das Sägewerk Kässer die wichtigsten waren. Russen arbeiteten
ansonsten in mittelständischen Unternehmen der Stadt oder in der Landwirtschaft,
in den großen Industriebetrieben waren sie nur selten zu finden. Auch die Hechinger
Russen waren in der überwiegenden Zahl privat untergebracht. Im Winter 1942/43
wurde ein Teil des Arbeitsdienstlagers in der Ermelesstraße zu einem Ostarbeiterlager
ausgebaut. Durch dessen Tore gingen nach der Liste insgesamt 49 Russen.

In den letzten Tagen des Kriegs kamen noch sieben Italiener nach Hechingen, die
ersten im Oktober 1944. Die fünf Arbeitgeber brachten drei in einem Lager und vier
privat unter. Im Gegensatz zu den Schwankungen bei den Kriegsgefangenen hatte die
Gesamtzahl der nach der Ausländerliste in Hechingen lebenden und arbeitenden
Zivilarbeiter kontinuierlich steigende Tendenz. Um die Jahreswende 1942/43 war die
Schwelle von 100 erreicht, ein Jahr später 150 und im letzten Kriegswinter 200.
Annähernd 230 Zivilarbeiter erlebten am 22. April 1945 das Kriegsende in Hechingen119
.

4. BESONDERE MASSNAHMEN: REGELN UND VORSCHRIFTEN
4.1. KRIEGSGEFANGENE

Kriegsgefangene lebten grundsätzlich in bewachten Lagern. Das Verlassen des Lagers
außerhalb der Arbeitszeit ohne Bewachung war nach einem vom Reichspropagandaministerium
verbreiteten und durch das Baiinger Landesschützenbataillon bei den
Arbeitgebern in Hechingen verteilten Merkblatt von 1943 nur einzelnen französischen
oder belgischen Kriegsgefangenen vorbehalten, die sich durch besondere Leistungen
verdient machen. Kriegsgefangene durften kein Geld und keine Wertgegenstände
besitzen, auch Alkohol wurde ihnen untersagt. Ihre Teilnahme an deutschen
Festen und Feiern, auch kirchlicher Natur, war verboten. Ausnahmen waren nur mit
ausdrücklicher Erlaubnis der Wehrmacht möglich. Ebenso wenig war Kriegsgefangenen
der Besuch von Gaststätten und für sie nicht zugelassener Geschäfte gestattet.
Insgesamt sollte die Behandlung streng, aber korrekt seinuo. Dienstanweisungen,
Vorschriftensammlungen und Merkblätter finden sich in den städtischen Unterlagen

118 StAS, Ho 13 T 2 Nr. 716/2, Befehl Nr. 1792 des Generals Koenig. Hechingen.

119 Ebd. Mit „zeitweise [...] über 200 Ausländern]" gibt ein Rückblick in ST Nr. 15/
22.02.1946 die Zahl der zivilen Fremdarbeiter während des Krieges an. Maren Kuhn-Rehfus,
Hechinger Stadtgeschichte im Überblick (wie Anm. 78) S. 11, nennt als „Höchststand" die
Zahl von „über 200 als Zwangsarbeiter" in Hechingen lebenden Ausländern.

120 StadtAH, A200 Reg.-Nr. 4733, Kriegsgefangene/Ostarbeiter. 4. Lohnabrechnungen 1943 —
1945.

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