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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0597
Rolf Vogt

Menge sei gering gewesen. Die Stadt versprach für die Zukunft, dass durch den Kauf
von Zigaretten durch Kriegsgefangene eine Schädigung des örtlichen Verbrauchs
nicht geschieht129.

Problematisch waren die hygienischen Verhältnisse, unter denen die Kriegsgefangenen
leben mussten. Die Lager in Hechingen hatten keine Duschen. Die Stadt
richtete deshalb im Dezember 1940 für die Gefangenen aller Arbeitskommandos in
der Stadt Duschtage in der Horst-Wessel-Schule, der Volksschule am Schloßberg, ein.
Vorläufig alle 2 Wochen sollten die Gefangenen geschlossen zum Duschen in die
Schule geführt werden. Der erste Badetag war am 22. Dezember 1940130. In den
letzten Kriegsmonaten lebte auch ein französischer Priester als Gefangener in der
Stadt. Jean Curutcharry war aber nicht im Lager untergebracht, sondern wohnte bei
Metzger Johann Georg Baptist131. Einmal findet sich in den Akten der Stadt auch der
Hinweis auf einen franzfösischenj Lagerarzt. Die Stadt war unzufrieden mit seiner
Arbeit, weil sie ihm vorwarf, zu leichtfertig Krankschreibungen vorzunehmen132.

Offensichtlich war es bisweilen schwierig, die Kriegsgefangenen in vollem Umfange
in den Dienst unserer Wirtschaft zu stellen, wie es das Merkblatt des Propagandaministeriums
forderte. Klagen über die Arbeitsleistung von Kriegsgefangen
waren im ganzen Reich weit verbreitet, auch in Hechingen. Am 11. Februar 1942
beantragte die Stadt beim Arbeitsamt die Umsetzung von fünf Kriegsgefangenen,
faulen Gesellen, deren Vorbild auf die anderen Gefangenen sie fürchtete. Alle Ermahnungen
und Hinweise durch Vorarbeiter, Wachmannschaften und Dollmetscher
aus den Kreisen der Gefangenen sind Fruchtlos, resignierte die Stadt: Die Arbeitsanforderungen
an die Kriegsgefangenen hier sind erträglich. Die Verpflegung, [...],
muss als Recht ordentlich bezeichnet werden, hielt sie in dem Schreiben fest. Das
Arbeitsamt kam dem Antrag nach, die Gefangenen wurden versetzt. Auch vom
Kommandoführer des Gefangenenlagers verlangte die Stadt, aktiv zu werden. Es fällt
auf, dass die Krankmeldungen überhandnehmen. Es handelt sich hier in den meisten
Fällen offensichtlich um Arbeitsverweigerung, hieß es in der Anweisung vom 3. März
1942. Die Stadt forderte den Kommandoführer dazu auf, den Kranken ihre Verpflegungszulagen
zu streichen. Der Erfolg scheint aber ausgeblieben zu sein. Am
25. März 1942 jedenfalls erschien Stadtrevierförster Wilhelm Ernst im Rathaus und
klagte händeringend seine Not. Wegen der Krankmeldungen habe er augenblicklich
für den Holzhauereibetrieb der Stadt nur noch zwei Gefangene, gab er zu Protokoll.
Das sei ein unhaltbarer Zustand. Seine Bitte um Ersatz verband er mit dem Hinweis,
er könne sich des Eindrucks nicht erwehren, dass verschiedene Gefangene versuchen,
sich von der Waldarbeit zu drücken, obwohl sie mit finanziellen Zulagen verbunden
sei. Diesmal wandte sich die Stadt nicht mehr an den Kommandoführer, sondern
gleich an die vorgesetzte Stelle in Balingen. Noch am selben Tag ging der Brief an das

129 Ebd. 5. Arbeitsrecht, Einsatz von Kriegsgefangenen 1940-42.

130 Ebd.

131 Ebd. 4. Lohnabrechnungen 1943-1945. Der Name findet sich auch als Courutscharry.

132 StadtAH, A200 Reg.-Nr. 4733, Kriegsgefangene/Ostarbeiter. 5. Arbeitsrecht, Einsatz von
Kriegsgefangenen 1940-42.

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