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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0603
Rolf Vogt

Lohnsteuer auch Gemeindeabgaben wie die Bürgersteuer zu bezahlen155. Sie waren
bei der Ortskrankenkasse krankenversichert156. Sorgen machte Arbeitgebern und
Arbeitsverwaltung wie bei den Kriegsgefangenen die Arbeitsmoral der Fremdarbeiter.
Ein unkalkulierbarer Faktor waren offenbar vor allem die mit größerer Freizügigkeit
behandelten Arbeiter aus dem Westen. Sie hatten das Recht zu Urlaubsheimfahrten,
einige traten anschließend aber nicht wieder in der Firma an. Von Urlaub nicht zurückgekehrt
, wurde dann in der Ausländerkartei des Hechinger Landratsamts eingetragen157
. Die Arbeitsverweigerung der Arbeiter aus dem Westen erreichte Anfang
1944 offenbar ein so hohes Maß, dass das Arbeitsamt mit dem Gedanken an ein
Arbeitserziehungslager spielte. Die Baiinger Behörde bat den Hechinger Landrat,
Möglichkeiten zur Einrichtung eines Lagers zu prüfen. Der legte das Schreiben allerdings
mit dem Vermerk zu den Akten, Unterbringungsmöglichkeiten seien im Kreis
nicht vorhanden158.

Genauere Aussagen über die Einkommensverhältnisse von Zivilarbeitern fallen
schwer. In den Unterlagen der Stadt finden sich nur Abrechnungen für die Ostarbeiter
. Ihrem Lohn lag der für vergleichbare Arbeiten deutschen Arbeitern gewährte
Stundenlohn von 56 Reichspfennig für Männer und 42 Reichspfennig für Frauen
zugrunde. Die monatliche Gesamtsumme wurde aber pauschal um vorgegebene
Pauschsätze gekürzt, die oftmals ein Drittel des Bruttogehalts ausmachten. Abzüglich
der Kosten für die Unterkunft in Höhe von 1,50 Reichsmark pro Tag ergab sich
der Auszahlbetrag159. Allgemein konnten ausländische Arbeitskräfte auch in den
Genuss von Weihnachts- und Abschlussgratifikationen kommen. Grundsätzlich ausgeschlossen
von Gratifikationen war allerdings 1942 das Heer der Polen und der Ostarbeiter
, sofern sie nicht aus dem Reichskommissariat Ostland mit Ausnahme
Weißrutheniens stammten160. Erst 1943 wurden Weihnachtsgratifikationen für Ostarbeiter
zulässig161. Bewährten Ostarbeitern konnten seit August 1943 Lohn- und
Urlaubsvergünstigungen gewährt werden162, auch Prämienregelungen wurden gestattet163
. Im Frühjahr 1944 wurde der Einsatz der Ostarbeiter ein weiteres Mal geregelt.
Ihre Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge entsprachen jetzt denen anderer

155 Ebd. Nr. 209/06.09.1940.

156 Ebd. Nr. 220/19.09.1942.

157 StAS, Ho 13 T 2 Nr. 359, Ausländerlisten A-Z.

158 Ebd. Nr. 361, Meldung der Ausländer. 2. Meldung der Ausländer. Regelungen zur Bekämpfung
des Arbeitsvertragsbruchs ausländischer Arbeitskräfte verbreitete die Staatspolizeileitstelle
Stuttgart mit Datum vom 11.02.1943, s. StAS, Ho 235 St Paket 156, B.II.l Ausländische
Arbeiter, Fremdenkontrolle 1942-1945. Auch in: NS-Erlasse (wie Anm. 92) S. 567-571.

159 StadtAH, A200 Reg.-Nr. 4733, Kriegsgefangene/Ostarbeiter. 6. Arbeitsrecht Einsatz der
Kriegsgefangenen, Ostarbeiter 1943-1945.

160 Hz. Bl. Nr. 264/10.11.1942. Ausgeschlossen von betrieblichen Gratifikationen waren darüber
hinaus Zigeuner und Juden. Das Reichskommissariat Ostland bildeten Lettland, Litauen,
Estland und große Teile Weißrutheniens (Weißrussland), s. Wolfgang Benz, Hermann
Graml, Hermann Weiss (wie Anm. 17) S. 678.

161 Hz. Bl. Nr. 303/27.12.1943.

162 Ebd. Nr. 179/03.08.1943.

163 Ebd. Nr. 303/27.12.1943.

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