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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0604
Zwangsarbeit und Ausländerbeschäftigung während des Zweiten Weltkriegs in Hechingen

ausländischer Arbeitskräfte164. Das Finanzamt Sigmaringen machte im Juni 1944 die
seit April geltenden steuerrechtlichen Regelungen per Anzeige bekannt165. Danach
waren Ostarbeiter grundsätzlich lohnsteuerpflichtig in der Steuerklasse I und hatten
die Sozialausgleichsabgabe aufzubringen.

Arbeitgeber, die Beschäftigte nichtdeutscher Volkszugehörigkeit aus der Ukraine,
aus Weißruthenien und den östlich angrenzenden Gebieten in Arbeit hatten, zahlten
die sogenannte Ostarbeiterabgabe, die in der Landwirtschaft auf die Hälfte gekürzt
war166.

Zuständig für die Versorgung der Zivilarbeiter mit Lebensmittelkarten und
Bezugsscheinen war das Wirtschaftsamt des Kreises. Zivilarbeiter waren dabei aus
dem regulären System für die deutsche Bevölkerung ausgenommen, sie hatten eigene
Karten. Öffentlich diskutiert wurde 1944 die Schattenwirtschaft, die sich aus der
Benachteiligung von Ostarbeitern bei den Lebensmittelzuteilungen ergab. Ostarbeiter
bettelten in den Häusern Brot zum Wuchern, wurden die Hechinger im Mai aufgeklärt
. Die Hohenzollerischen Blätter warnten vor falschefm] Mitleid, da den Ostarbeitern
eine ausreichende Brotration zur Verfügung stehe167. Der Unfug der brotbettelnden
Ausländer blieb auch in den nächsten Monaten ein Thema168. Allgemein
wurde ausländischen ZivilarbeiterfnJ nachgesagt, mit ihren Lebensmittelkarten in
größerem Umfang Handel [zu] treiben. Die Annahme loser Abschnitte der Wochenkarten
sei in den Geschäften verboten, schrieben die Hohenzollerischen Blätter169. Sie
blieb auch verboten, als im Oktober 1944 die Einlösung loser Einzelabschnitte von
Lebensmittelkarten durch deutsche Kunden zugelassen wurde170.

In der ersten Augustwoche 1944 wurde ausländischen Arbeitskräften aus dem
Bezirk Hechingen ein Kontingent getragener Schuhe zur Verfügung gestellt, die ohne
Bezugsschein gekauft werden konnten. Das Schuhgeschäft Johann Weith übernahm
den Verkauf im Auftrag des Kreis-Wirtschaftsamts171. Berichtet wurde auch über die
monatlichen Sparleistungen der Ostarbeiterm. Das Arbeitsamt Balingen wandte sich
1944 per Anzeige an die Arbeitgeber, um auf die Vordrucke und Merkblätter der Lohnersparnisüberweisungen
ausländischer Gefolgschaftsmitglieder aus den bis Mitte
1941 eroberten Staaten aufmerksam zu machen173. Skurril muten die Hinweise an,
dass ausländische Arbeitskräfte nicht zu den von der deutschen Bevölkerung erwarteten
Spenden für das Winterhilfswerk herangezogen werden sollten. Eine dem Gastland
gern dargebrachte Spende, etwa bei einer Straßensammlung, stehe Ausländern
aber selbstverständlich frei174.

164 Ebd. Nr. 86/13.04.1944, 105/06.05.1944.

165 Ebd. Nr. 128/03.06.1944.

166 Ebd. Nr. 173/27.07.1942, 218/17.09.1942, 220/19.09.1942, 157/08.07.1943.

167 Ebd. Nr. 101/02.05.1944. .

168 Ebd. Nr. 167/19.07.1944.

169 Ebd. Nr. 191/16.08.1944.

170 Ebd. Nr. 255/30.10.1944, vgl. Nr. 286/05.12.1944.

171 Ebd. Nr. 174/27.07.1944, vgl. Nr. 68/22.03.1943.

172 Ebd. Nr. 97/26.04.1944.

173 Ebd. Nr. 63/15.03.1944.

174 Ebd. Nr. 222/22.09.1943.

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