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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0605
Rolf Vogt

Beschränkungen unterlag auch die Möglichkeit der Ostarbeiter, mit ihrer Heimat
Kontakt aufzunehmen. Befördert wurden lediglich Postkarten an die Angehörigen175.

Als sich Ende 1944 der militärische Zusammenbruch abzeichnete, erließ das Regierungspräsidium
seine letzte Polizeiverordnung zur Regelung der Lebensverhältnisse
ausländischer Arbeitskräfte™. Sie waren vom 20. Dezember 1944 an grundsätzlich
lagermäßig unterzubringen, Mietverhältnisse für Privatunterkünfte mussten umgehend
aufgelöst werden. Die Anordnung betraf alle ausländischen Arbeitskräfte, die
nach dem 1. September 1939 ins Reich gekommen sind. Als ausländische Arbeitskräfte
galten alle Arbeiter und Angestelltefn] - auch die weiblichen - nicht deutscher
Staatsangehörigkeit einschließlich der ehemaligen Kriegsgefangenen. Nur in eng begrenzten
Fällen waren Ausnahmegenehmigungen durch die Polizei zugelassen. Für
die Lager wurden die geltenden nächtlichen Ausgehverbote übernommen. Als Sperrzeiten
wurden für den Sommer die Zeit von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens und
für den Winter die Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr festgesetzt, die weitergehende[n]
Vorschriften für Ostarbeiter und polnische Zivilarbeiter blieben allerdings unberührt.
Ob die Verordnung in Hechingen umgesetzt und die Zivilarbeiter in einem Lager
konzentriert wurden, lässt sich den vorhandenen Akten allerdings nicht entnehmen.
Berichtet wird davon nicht.

5. ARBEITGEBER UND LAGER

Der Arbeitseinsatz von Kriegsgefangenen und Zivilarbeitern wurde während des
Kriegs zur Normalität. Er war völkerrechtlich nicht legitimiert, wurde anscheinend
aber zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt. Skrupel scheinen Hechinger Arbeitgeber
bei der Beschäftigung von Kriegsgefangenen und Zivilarbeitern nicht gehabt zu
haben. Sie waren unerlässlich, um die Produktion in der Industrie, die Fertigung im
Handwerk und die Bewirtschaftung der Felder in landwirtschaftlichen Betrieben
sicherzustellen. Die Verlängerung der Arbeitszeiten für die deutsche Bevölkerung
und die zunehmende Einbindung von Arbeitskraftreserven, etwa der Frauen, in den
Wirtschaftsprozess reichten nicht aus. Eingesetzt waren Kriegsgefangene und Zivilarbeiter
nahezu in allen Bereichen des Wirtschaftslebens177. Ein Teil der Arbeitgeber
errichtete Lager, in denen die Ausländer interniert waren.

175 Ebd. Nr. 290/10.12.1942.

176 Amtsblatt Nr. 45/30.12.1944. S. 23. Eine frühere Anordnung der Staatspolizeileitstelle
Stuttgart vom 07.09.1944, in der die angespannte Lage und der Wohnungsmangel als Gründe
für die lagermässige Unterbringung der ausländischen, in erster Linie französischen Zivilarbeiter
angegeben wurden, scheint im Regierungspräsidium zunächst zu den Akten gelegt worden
zu sein, s. StAS, Ho 235 T 20 Abt. VIII Nr. 395, Beschäftigung ausländischer Arbeiter,
poln. Zivilarbeiter und Kriegsgefangener Band 3. Bl. lOOf. Auch in: NS-Erlasse (wie Anm. 92)
S. 783-785.

177 In ST Nr. 15/22.02.1946 heißt es, Ausländer seien „in den Betrieben und Haushalten der
Stadt beschäftigt" gewesen. Chronik-Entwurf (wie Anm. 21) S. 85, nennt den Einsatz bei der
Stadtverwaltung, in der Landwirtschaft und in Betrieben. Maren Kuhn-Rehfus, Streifzüge

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