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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0610
Zwangsarbeit und Ausländerbeschäftigung während des Zweiten Weltkriegs in Hechingen

Am 12. Dezember 1940 überreichte ihm die Stadt den Entwurf des Mietvertrags für
das Kriegsgefangenenlager in der Tübinger Straße 1. Bedenken wegen der Miethöhe
wurden offenbar bald ausgeräumt, so dass Zimmermann den überarbeiteten Mietvertrag
am 31. Dezember 1940 unterzeichnete. Aber erst im Spätsommer 1942 wurden
Mietanspruch und Aufwendungen der Stadt für Einrichtung und Unterhaltung des
Lagers verrechnet. Am 11. September 1942 zahlte die Stadtkasse Zimmermann den
Restanspruch in Höhe von 697,21 Reichsmark aus. Von den Gesamtaufwendungen
für das Lager bis zu diesem Zeitpunkt in Höhe von 4338,97 RM war ein Betrag von
968,79 RM Zimmermann anzurechnen, der den Mietanspruch in Höhe von 1666 RM
auf den Auszahlungsbetrag verringerte. Der Mietauseinandersetzung war offenbar
eine gemeinsame Besichtigung des Lagers vorausgegangen. Danach liefen die Mietzahlungen
regelmäßig. Als Mitte 1943 zunehmend Gefangene die Anerkennung als
Zivilarbeiter erhielten, nahm die Stadt am 6. August 1943 die geringere Belegung
des Lagers zum Anlass, bei Hermann Zimmermann um Mietminderung zu bitten.
Zimmermann lehnte allerdings ab193.

Als Kosten fielen hauptsächlich die laufenden Betriebsunkosten wie Heizung,
Beleuchtung, Hilfswachmann usw. an, wie die Stadt am 27. Januar 1943 dem Baiinger
Bürgermeister schrieb, der sich wenige Tage vorher nach der Vorgehensweise in
Hechingen erkundigt hatte. Geheizt wurde mit Kohle, die Energieversorgung Schwaben
lieferte den Strom für das Lager194. Verpflegt wurden die Gefangenen im städtischen
Altersheim in der nahe gelegenen Gammertinger Straße. Die Zuteilung von
Bezugscheinen für Konsumgüter wie Seife und Schuhe regelte die Stadt mit dem vom
Kreis geführten Wirtschaftsamt195. Einrichtungsgegenstände, etwa Decken, stellten
auch die Arbeitgeber der Gefangenen zur Verfügung.

Ihre Ausgaben trieb die Stadt bei den Arbeitgebern der Gefangenen mit der Lagerkostenumlage
wieder ein. Sie war anfangs auf den Betrag von zehn Reichsmark pro
Gefangenem festgesetzt, wurde zwischenzeitlich auf 7 RM ermäßigt und im Herbst
1942 erneut auf zehn RM angehoben. Gegenüber dem Sägewerk Theo Wild, das
sich Ende Dezember 1942 über die Erhöhung beschwerte, erklärte die Stadt, der
geringere Betrag sei lediglich deshalb erhoben worden, weil noch keine Zeit gefunden
worden war, eine genaue Berechnung für den Umlagebetrag zu schaffen. Eine
Rentabilitätsberechnung, die die Stadt am 19. Februar 1943 vornahm, bestätigte den
Umlagesatz für 1 Gef[an]g[enen] von monatlich] 10.— RM. Versucht wurde auch,
die Kosten für das Lager zu senken. Anfang 1943 fand die Stadt den Aufwand für
die Heizung zu hoch. Am 4. März 1943 wies sie den Kommandoführer darauf hin:
Die Einsparung von Kohle ist ein Gebot der Stunde, was auch Ihnen bekannt sein
dürfte™.

193 StadtAH, A200 Reg.-Nr. 4733, Kriegsgefangene/Ostarbeiter. 2. Kriegsgefangenenlager
1940-1945.

194 Ebd.

195 Ebd. 5. Arbeitsrecht, Einsatz von Kriegsgefangenen 1940-42.

196 Ebd. 2. Kriegsgefangenenlager 1940-1945.

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