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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0645
Rolf Vogt

abend mit einer Polin durch die Dorfstraße zu schlendern oder gar sie irgend wohin
zu führen. Ehrlos ist das deutsche Mädchen, das sich an einen Polen wegwirft, sei es
auch nur, daß sie ihm eine Zigarette zusteckt oder ihm etwas Gutes zukommen läßt,
stellten die Hohenzollerischen Blätter klar363. Stolzes und verantwortungsbewußtes
Selbstgefühl im Verhältnis zu den fremdvölkischen Arbeitskräften wurde immer
wieder verlangt364. Pflicht eines jeden deutschen Mannes und jeder deutschen Frau
sollte es sein, im Umgang mit Fremdrassigen die deutsche Ehre und die deutsche Art
zu wahren365.

In die Pflicht genommen wurden besonders Frauen: Bereitwilliges Entgegenkommen
der Weiblichkeit gegenüber Kriegsgefangenen bedeutet tiefste Erniedrigung der
deutschen Frauenehre, hieß es bereits 1940 in den zwölf Geboten, die die Hohenzollerischen
Blätter ihren Lesern an die Hand gaben366. Vertraulichkeiten deutscher
Frauen und Mädchen hatten sie bereits im November 1939 als besonders unwürdig
gebrandmarkt367, das anständige deutsche Mädchen weiß, daß es ihrer völkischen
Ehre und Würde widerspricht, sich mit Kriegsgefangenen einzulassen, mögen sie nun
aus dem Osten oder aus dem Westen kommen, wiederholten sie später. Die Erhaltung
und Stärkung unserer erbbiologisch bedingten völkischen Kräfte waren das Ziel, eine
fremdartige Beimischung sei durchaus unerwünscht. Die völkischen Gesetze hatten
aber auch für den deutschen Mann Geltung. Insbesondere, als in den siegreichen
Jahren des Krieges die Textilindustrie auf französische Arbeiterinnen zurückgriff,
drohte diese Regel in Vergessenheit zu geraten. Schon ihre natürlichem deutschem
Empfinden oft widersprechende Aufmachung sollte dem deutschen Mann zum Bewußtsein
bringen, daß diese Typen, wenn sie noch so geschickt das erotische Empfinden
zu reizen versuchen, nicht die Mütter deutscher Kinder sein können und dürfen,
rief die Hechinger Zeitung in Erinnerung368.

Das Sittengesetz unseres Blutes, das nur in seiner Reinheit zukunftsträchtig ist,
führten die Hohenzollerischen Blätter auch in einem längeren Leitartikel im Dezember
1942 an. Der Blutgedanke sei mit dem Reichserbhofgesetz im nationalsozialistischen
Bauernrecht fest verankert worden, führte die Zeitung aus. Angesichts der
Berufung des deutschen Volkes zur Neuordnung Europas müsse das Bauernblut als
ewigefr] Quellbrunnen des Volkes geschützt werden. Die gewisse Hausgemeinschaft,
die man besonders auf dem Lande vielfach mit ihnen zu teilen gezwungen ist, birgt
trotz Tischtrennung, die unter allen Umständen aufrechterhalten werden muß,
mancherlei Gefahren. Ehre, Würde und Selbstachtung gebieten uns, und zwar beiden
Geschlechtern, jeder Regung nach einer Lockerung des gebührenden Abstandes zu
widerstehen, war zu lesen369. Berichte, in denen notwendiger Abstand und Zurückhaltung
gefordert wird, finden sich auch 1944 in der Hechinger Tageszeitung370.

364 Ebd. Nr. 154/04.07.1941.

365 Ebd. Nr. 110/13.05.1942.

366 Ebd. Nr. 83/09.04.1940.

367 Ebd. Nr. 280/30.11.1939.

368 Ebd. Nr. 154/04.07.1941.

369 Ebd. Nr. 289/09.12.1942.

370 Ebd. Nr. 17/21.01.1944.

630


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