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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0650
Zwangsarbeit und Ausländerbeschäftigung während des Zweiten Weltkriegs in Hechingen

zieher. Die alleinige Grundlage der nationalsozialistischen Erziehung sei die germanische
Lebensauffassung, legte er dar. Dazu gehöre die Heranbildung der charakterlichen
Werte, wie starke Willenskraft, Selbstvertrauen, Mut, Ehre, Treue und
Nationalstolz. Uhland maß diesen Tugenden [..] vor allem im Hinblick auf das
Zusammenleben mit den vielen fremdvölkischen Arbeitskräften [..] ungeheure[n]
Wert bei390.

7. DER SCHUTZ DER HEIMAT: STAATSGEWALT IM KRIEG
7.1. BEWACHUNG UND FLUCHT

Diejenigen, die die Trennung sicherzustellen hatten, waren in erster Linie die Arbeitgeber
und die Wachmannschaften. Führer von Kriegsgefangen-Arbeitskommandos
waren an eine Allgemeine Dienstanweisung gebunden, die in gedruckter Form vorlag
. In der 1940 im Hechinger Bürgermeisteramt zu den Akten genommenen Broschüre
hieß es beispielsweise zur Behandlung der Gefangenen: Die Gefangenen sind
streng, zurückhaltend und mit Vorsicht zu behandeln. Kein falsches Mitleid! Grundsatz
: Feind bleibt Feindm. Als am 5. August 1940 die ersten 15 französischen Kriegsgefangenen
des Arbeitskommandos 10036 in Hechingen ankamen, machte die Stadtverwaltung
den Landwirten, bei denen die Gefangenen eingesetzt wurden, genaue
ortspolizeiliche Vorschriften über das Verhalten zu Kriegsgefangenen bekannt. Danach
wurde den Landwirten unter Strafandrohung die Verantwortung für ihre
Gefangenen von der Abholung bis zur Einlieferung in das Lager zugewiesen. Zwischen
21 Uhr und 6 Uhr morgens waren die Gefangenen zwingend im Lager zu
konzentrieren. Mitte August reichte das Stammlager in Villingen ein mittlerweile
vorrätiges Merkblatt nach, das den 14 Arbeitgebern im Verlauf der nächsten Wochen
gegen Quittung ausgehändigt wurde. Der Polizei trug das Bürgermeisteramt Ende
September 1940 auch auf zu kontrollieren, ob die Vorschrift, Kriegsgefangene nur mit
landwirtschaftlichen Arbeiten zu beauftragen, eingehalten wurde392.

Die Wirklichkeit sah aber oftmals anders aus. Zur Einhaltung der Vorschriften
musste die Stadt die Arbeitgeber immer wieder drängen. In einem Rundschreiben
vom 11. Oktober 1940, das den Abrechnungen für die Lagerkosten beilag, wies der
Hechinger Bürgermeister die Arbeitgeber besonders auf die Vorschriften zum
Umgang mit Kriegsgefangenen hin. Die Missachtung könne zum Entzug der Gefangenen
führen, hielt das Schreiben fest. Immer wieder werde festgestellt, dass dagegen
Verstössen wird, insbesondere werden Gefangene oft auch allein auf den Weg zum
Lager beobachtet, ferner mit Fahrrädern393. Der lasche Umgang mit den Vorschrif-

390 Ebd. Nr. 27/02.02.1944.

391 StadtAH, A200 Reg.-Nr. 4733, Kriegsgefangene/Ostarbeiter. 2. Kriegsgefangenenlager
1940-1945.

392 Ebd. 5. Arbeitsrecht, Einsatz von Kriegsgefangenen 1940-42.

393 Ebd. 3. Lohnabrechnungen 1940-1943.

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