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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0651
Rolf Vogt

ten gab auch weiterhin Anlass zur Klage. Abgemahnt wurde beispielsweise am 14. Mai
1941 der Landwirt August Löffler, der seinen Gefangenen nicht regelmässig wie vorgeschrieben
abends im Lager ablieferte. Was den Bürgermeister zum Protest trieb,
war der Zwischenfall am Morgen. Löffler war einem Wachmann, der ihn auf seine
Pflichten aufmerksam machen wollte, in ganz ungebührlicher Weise entgegengetreten
und danach auch gegenüber dem Kommandoführer des Lagers ausfällig geworden.
Der Polizei, die die Abmahnung zustellte, wurde gleichzeitig allgemein aufgetragen,
auf die Gefangenen [...] besonders zu achten™.

Das Drängen der Stadt hatte seinen Grund. Immer wieder nahmen Kriegsgefangene
ihr Glück in die eigene Hand. Gustave Rigal und Josef Le Tavazec nutzten einen
günstigen Augenblick am 10. Mai 1941, einem Samstag. Rigal war am Morgen von
einem Mitarbeiter des Gaswerks im Lager zur Arbeit geholt und mittags in das städtische
Altersheim geschickt worden, um Werkzeug zurückzubringen und sein Mittagessen
einzunehmen. Weil er danach von niemandem abgeholt wurde, blieb die Flucht
kurze Zeit unbemerkt395. Insbesondere im Juli 1941 häuften sich die Fälle. So suchten
am 26. Juli die Kriegsgefangenen Ferdinand Baert, Roger Decok und Jean Bailly
das Weite, in der Nacht zum 29. Juli stahlen sich Jean Franceschi, Andre Moreau und
Josef Fourcou davon. Nicht jeder Fluchtversuch gelang. Raimon Thouvenin, Raimon
Guidici und Camille Simi jedenfalls wurden am 21. Juli wegen Fluchtversuch zum
Sta[mm]lag[er] Villingen zurückversetzt™.

Dass sich in Hechingen die Fluchtversuche und Fluchtfälle der Kfriegsjgfejffange-
nen] in auffallender Weise häuften, rief Anfang August 1941 das Landesschützenbataillon
410 in Balingen auf den Plan, das die Wachmannschaft des Kriegsgefangenenlagers
stellte. Am 2. August beanstandete das Bataillon die mangelhafte Aufsicht,
unter denen die Gefangenen arbeiteten. Dadurch sei auch die Flucht von Baert,
Decok und Bailly begünstigt worden. Als Beispiele wurden der Gefangene von Kohlenhändler
Otto Mebold angeführt, der ohne Begleitung mit dem Kohlenwagen
gesehen worden sei, und der Gefangene von Landwirt Jakob Beck, der mit dem
Gespann ohne Aufsicht vom Felde gekommen war. Die Stadt reagierte: Sie eröffnete
im Gegenzug den Arbeitgebern erneut ihre Pflichten und wies den Kommandoführer
des Gefangenenlagers an, Zuwiderhandlungen bei der Ablieferung von Kriegsgefangenen
zu melden397. Die Strenge war nur kurze Zeit erfolgreich. Am 16. September
1941 flohen die Gefangenen Marcel Le Goneff und Georges Linde398, so dass sich die
Stadt veranlasst sah, härtere Töne anzuschlagen. In einem Rundschreiben der Ortspolizeibehörde
an die Arbeitgeber wurde die Flucht von Le Goneff und Linde auf die
Nachlässigkeit von Arbeitgebern zurückgeführt, die als Beihilfe zur Flucht strafbar
sei. Den Kommandoführer des Lagers rügte die Stadt, Landwirte, die ihre Gefangenen
nicht vorschriftsmässig abholen und abliefern, nicht gemeldet zu haben, auch die

394 Ebd. 5. Arbeitsrecht, Einsatz von Kriegsgefangenen 1940-42.

395 Ebd. 7. Lohnabrechnungen der Arbeitgeber 1941-1943.

396 Ebd. 3. Lohnabrechnungen 1940-1943.

397 Ebd. 5. Arbeitsrecht, Einsatz von Kriegsgefangenen 1940-42.

398 Ebd. 3. Lohnabrechnungen 1940-1943.

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