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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0652
Zwangsarbeit und Ausländerbeschäftigung während des Zweiten Weltkriegs in Hechingen

Polizeibeamten wurden noch einmal instruiert399. In Sorge war auch das Arbeitsamt
Balingen, das die Arbeitskommandos zusammen stellte. Am 18. November 1941
wandte es sich ebenfalls per Rundschreiben an die Bürgermeister, mit der Drohung,
für Kriegsgefangene, die von Arbeitsplätzen geflohen sind, wird kein Ersatz gestellt.
Das Arbeitsamt hoffte, dass mit besserer Bewachung und dem Druckmittel gegenüber
den Arbeitgebern künftig die Fluchtfälle auf ein Mindestmass beschränkt werden
könnten400.

Einbezogen wurde jetzt auch die Öffentlichkeit. Verschiedentlich, auch in unserer
engen Heimat, haben diese Gefangenen versucht, sich der Gefangenschaft durch die
Flucht zu entziehen [...] Es ist daher notwendig, entflohene Kriegsgefangene so rasch
als möglich wieder festzunehmen. Dazu muß auch die Zivilbevölkerung so gut als
möglich mitwirken, denn in dem uns aufgezwungenen totalen Krieg hat jeder Volksgenosse
die Pflicht, bei der Verteidigung des Vaterlandes zu helfen, erklärten die
Hohenzollerischen Blätter: Zivilisten seien berechtigt und verpflichtet, Kriegsgefangene
festzunehmen, bei Widerstand nötigenfalls durch Gewaltanwendung. Der Schusswaffengebrauch
sei Zivilisten nur in Notwehr gestattet, empfehlenswert vielmehr die
Benachrichtigung der Polizei oder des Bürgermeisteramts und die Beobachtung des
weiteren Fluchtwegs401.

Trügen die Hinweise nicht, bot sich für die Flucht besonders der Sommer an.
Aktuell wurde die Fluchtvorbeugung deshalb wieder im Frühjahr 1942. Mit dem
Beginn der wärmeren Witterung ist damit zu rechnen, daß Kriegsgefangene, insbesondere
Franzosen, versuchen werden, zu fliehen, wurden die Leser der Hohenzollerischen
Blätter aufmerksam gemacht. Es müsse alles getan werden, um sie wieder zu
ergreifen. Der Zeitungsartikel erinnerte an die Mitwirkungspflicht der Zivilbevölkerung
und appellierte, jede Zivilperson müsse flüchtige Gefangene ergreifen, sofern sie
dazu in der Lage ist402. Die Warnungen waren offenbar begründet, denn im Februar
1942 meldete die Stadtrevierförsterei, dass die Gefangenen der Landwirte Jakob Beck
und August Löffler ohne jegliche Aufsicht zur Holzabfuhr in den Stadtwald geschickt
worden seien403. Auch im Kriegsgefangenenlager würden die Gefangenen
wieder sehr nachlässig abgeholt und zurückgebracht: Teilweise werden sie nur halbwegs
zurückgeführt, teilweise überhaupt nicht, berichtete der Kommandoführer. Der
Bürgermeister erinnerte deshalb in einem Rundschreiben am 17. März 1942 die
Arbeitgeber ein weiteres Mal daran, dass alle Landwirte usw. ohne Rücksicht auf

399 Ebd. 5. Arbeitsrecht, Einsatz von Kriegsgefangenen 1940-42.

400 Ebd. 2. Kriegsgefangenenlager 1940-1945.

401 Hz. Bl. Nr. 238/10.10.1941. Schon 1940 hatte die Zeitung auf die Gefahr der Fluchtversuche
von Kriegsgefangenen aufmerksam gemacht, s. Hz. Bl. Nr. 156/05.07.1940.

402 Ebd. Nr. 57/09.03.1942. Der Befehlshaber im Wehrkreis V hatte veranlasst, dass die
Bevölkerung durch die Presse auf die beabsichtigten Fluchtversuche der Kgf. aufmerksam
gemacht [...] wird, s. StAS, Ho 235 T 20 Abt. VIII Nr. 394, Beschäftigung ausländischer
Arbeiter einschl. Kriegsgefangene Band 2. Bl. 283, und StAS, Ho 235 St Paket 156, B.II.4
Polizei, Kriegsgefangene 1942-1945. Auch in: NS-Erlasse (wie Anm. 92) S. 351f., 355f.

403 StadtAH, A200 Reg.-Nr. 4733, Kriegsgefangene/Ostarbeiter. 5. Arbeitsrecht, Einsatz von
Kriegsgefangenen 1940-42.

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